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Dr. iur. Ueli Buri, Datenschutzbeauftragter, Kanton Bern, Präsident privatim

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Rahmenverträge

Die Educa-Rahmenverträge bieten Bildungseinrichtungen sichere und faire Bedingungen für den Erwerb von ICT-Mittel. Im Jahr 2020 haben wir die Erneuerung des Rahmenvertrags mit Microsoft und den Abschluss von zwei neuen Rahmenverträgen mit Google und Threema verhandelt. Für diese drei Rahmenverträge gilt Schweizer Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz. Privatim hat die Datenschutzsituation evaluiert und Empfehlungen für die Verträge mit Microsoft und Google abgegeben.

Der Rahmenvertrag mit Microsoft trat rückwirkend per 1. Mai 2020 in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2023 gültig. Er ersetzt die vorherige Vereinbarung für den Zeitraum 2017–2020. Die Anpassungen von Microsoft an das eigene Geschäftsmodell führen in den meisten Fällen zu einer Zunahme der zu erwerbenden Softwarelizenzen und damit zu höheren Ausgaben.

Der Rahmenvertrag mit Google (1.4.2020–30.3.2023) vereinheitlicht und verbessert die rechtlichen und kommerziellen Bedingungen für den Kauf und die Nutzung von «Google Workplace for Education Plus« (früher bekannt als «G Suite Enterprise for Education»). Verglichen mit dem Standardvertrag wurden insbesondere die Haftungsbeschränkungen des Anbieters zu Gunsten der Schulen markant verbessert. Der Rahmenvertrag mit Threema umfasst die Anwendung «Threema Work»; er trat am 24. Juni für eine Laufzeit von drei Jahren in Kraft. Die Vereinbarungen mit Google und Threema stellen sicher, dass Bildungsinstitutionen während der Vertragsdauer eine Preisgarantie erhalten, sofern das Produktangebot nicht wesentlich erweitert wird.

Weiter haben wir bei der Entwicklung von Faktenblättern zu den Themen «Webkonferenz-Lösungen» (mit einer Angebotsübersicht), «Einführung einer kollaborativen Lernplattform» sowie «Messenger-Dienste im schulischen Kontext» mitgewirkt.

Schrems II

Das Urteil Schrems II, womit der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2020 das Privacy Shield für personenbezogene Daten zwischen der EU und den USA für ungültig erklärte, hat Auswirkungen auf die Schweiz und unsere Tätigkeiten. Aufgrund dieses Urteils bietet das Privacy Shield CH-USAnach Auffassung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) kein adäquates Datenschutzniveau.

Im Anschluss an diese Stellungnahme haben wir anhand einer Beurteilung durch die Rechtsdienste der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Aktennotiz erarbeitet. Das Dokument sollte den aktuellen Wissensstand erheben sowie Konsequenzen und Herausforderungen für den Schweizer Bildungsraum evaluieren. Es wurde am 14. Oktober im Koordinationsausschuss Digitalisierung in der Bildung (KoA Digi) und am 16. Oktober in der Schweizerischen Konferenz der Departementssekretäre (KDS) vorgestellt und diskutiert. Seither verfolgen wir die Entwicklung durch unser Medienmonitoring, den ständigen Kontakt mit den kantonalen Datenschutzbehörden und den Austausch mit anderen Fachstellen.

Wir warten ferner auf die Veröffentlichung der überarbeiteten Standardvertragsklauseln durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Diese Klauseln könnten eine Alternative zum Privacy Shield zwischen der Schweiz und den USA bieten. Um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, müssten sie jedoch mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen kombiniert werden, zum Beispiel durch Datenverschlüsselung nach dem BYOK-Prinzip (Bring your own key). Diese zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen sind noch nicht standardisiert und müssen vielfach erst noch implementiert werden. 

In naher Zukunft werden die Auswirkungen des EuGH-Urteils unsere Aktivitäten weiterhin massgeblich prägen. Dies gilt insbesondere für Geschäftsbeziehungen (z.B. Rahmenverträge) mit Softwarelieferanten aus Ländern, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen

Procure

Mit der Erstellung eines Grundlagenberichts und eines detaillierten Projektbeschriebs haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Dieses Projekt umfasst die Entwicklung und Implementierung einer Plattform zum Austausch von Anfragen, Best Practices und Evaluierung von Dienstleistungen (Hardware und Software) für den Bildungsbereich. Es handelt sich gewissermassen um eine Weiterentwicklung unserer Webapplikation «Navigator». Sinn und Zweck sind also gleich wie für den Navigator: Eine für alle Zielgruppen zugängliche Markttransparenz zu schaffen. Für die Veröffentlichung von Lern- und Lehrinhalten ist die Plattform folglich nicht vorgesehen.

Die Frühlings- und Sommermonate waren der Informationsbeschaffung und der Kontextanalyse gewidmet. Im September und Oktober folgte die Erstellung des Grundlagenberichts und des Budgets. Anschliessend nahmen wir die Entwicklung des Projektbeschriebs und der Roadmap an die Hand.
Das Projekt Procure bietet zahlreiche Vorteile für das Bildungssystem. Es ermöglicht die Erforschung von Ökosystemen während des gesamten Lebenszyklus von ICT-Lösungen für den Bildungsbereich. Zugleich erschliesst es Know-how aus Forschung und Praxis (also nicht nur mit Produktinformationen, sondern auch Anwendungsbeispiele im Kontext der Schulorganisation). Last but not least gestaltet es aktiv die Mediation, indem es Akteure vernetzt, relevante Informationen bereitstellt und den Dialog zum Wissensaustausch innerhalb der Community fördert.