Da unklar war, inwieweit Bildungseinrichtungen auf Grundlage eines neuen sogenannten «Microsoft Enterprise Agreements» vergaberechtlich konform Softwarelizenzen beschaffen können, haben wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Rechtsgutachten hält nun sehr klar fest, dass die bislang nicht öffentlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit Microsoft keine vergaberechtliche Grundlage für den Bezug von Software-Lizenzen darstellen.
Unabhängig davon ist wichtig, dass für Bildungseinrichtungen die kantonalen beschaffungsrechtlichen Vorgaben massgebend sind.
Weiterhin sind Leistungen über die Rahmenvereinbarungen mit Classtime, Threema, Univention und Wire beziehbar.
Über die künftige Gestaltung der Beziehungen mit einzelnen Anbietern werden wir hier informieren.
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Bei Fragen zu den Rahmenvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.