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Univention GmbH (Univention) ist einer der führenden europäischen Anbieter von auf Open Source-Software basierenden Lösungen für den Betrieb und die Verwaltung von IT-Infrastruktur. Der Hauptstandort des Unternehmens ist Bremen, Niederlassungen sind in Berlin und Seattle angesiedelt. Univention vertreibt seine Produkte und Dienstleistungen über ein Partnernetzwerk in über 20 Ländern.

Die Rahmenvereinbarung mit Univention vereinheitlicht und verbessert die rechtlichen und kommerziellen Bestimmungen beim Bezug und bei der Nutzung von Leistungen dieses Anbieters. Es ist Bildungseinrichtungen grundsätzlich freigestellt, an diese Rahmenvereinbarung zu den darin vereinbarten Konditionen zu partizipieren. Es steht Bildungseinrichtungen frei, mit Univention oder einem der akkreditierten Vertriebspartner eine von dieser Rahmenvereinbarung unabhängige Vereinbarung zu ihren Gunsten zu treffen.


Besonderheiten der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung regelt die vertraglichen Bedingungen beim Bezug und bei der Nutzung von Leistungen von Univention durch teilnahmeberechtigte Bildungseinrichtungen und deren Verwaltungsstellen in der Schweiz.

Die Rahmenvereinbarung verfügt über folgende Besonderheiten:

Rangordnung

Die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung und der einzelnen Vertragsbestandteile gehen nachrangigen unter dem Vertrag abgeschlossenen Einzelverträgen sowie deren jeweiligen Anhängen vor. Es finden ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) Anwendung.

Umfang

Die Rahmenvereinbarung besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  1. Rahmenvereinbarung
  2. Teilnahmeberechtigung (Addendum 1)
  3. Produkte, Preise und Konditionen (Addendum 2)
  4. Überlassung, Support und Pflege (Addendum 3)
  5. AGB der SIK (Addendum 4)
  6. Vertriebspartner (Addendum 5)

Diese Vertragsdokumente sind auf Anfrage bei uns oder bei Univention verfügbar.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK)

Die AGB der SIK sollen zu fairen Vertragsverhältnissen zwischen Bildungseinrichtungen und Anbietern führen und mithelfen, dass sich die Lieferanten von öffentlichen Stellen nicht mit vielen verschiedenen AGB-Varianten auseinandersetzen müssen.

!§ Die Bildungseinrichtung ist in jedem Fall für die Einhaltung der Vertragsbestimmungen selbst verantwortlich.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche über diese Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzelverträge kommt schweizerisches Recht und als Gerichtsstand kommt der Sitz der Bildungseinrichtung zur Anwendung.

Laufzeit

Die Rahmenvereinbarung ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten und hat eine anfängliche Laufzeit von drei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich ohne Kündigung jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Einzelverträge zwischen Univention und Bildungseinrichtungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit der Einzelverträge ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Einzelverträge behalten auch dann Gültigkeit, wenn die Rahmenvereinbarung aufgelöst wird.

Überprüfung Vertragserfüllung

Die Einhaltung der vertraglichen Pflichten (Nutzung der Software, Installation, Mitwirkungspflichten etc.) fällt nicht unter die Verantwortung der Vertragsnehmerin Educa.

Quantitative Mindestanforderungen

Keine

Berechnungsgrundlage der VZÄ

Als Lizenzmetrik kommt das Vollzeitäquivalent (VZÄ) des Schulpersonals zur Anwendung. Als Grundlage für das Berechnungsmodell dient die jährlich durch das Bundesamt für Statistik (BfS) durchgeführte Erhebung «Schulpersonal SSP». Das dem BfS je Bildungseinrichtung jährlich gemeldete VZÄ dient als Referenzwert, nach dem die Lizenzierung zu erfolgen hat. Die Anzahl VZÄ multipliziert mit dem Richtpreis ergeben die einmaligen Lizenzkosten für eine unbeschränkte Anzahl Installationen pro Schulstandort.

Produkte und Dienstleistungen

Dieses Portfolio an Leistungen ist über die Rahmenvereinbarung verfügbar:

Univention Corporate Server (UCS)

  • UCS Base/Standard/Premium Subscription:
    pro physikalischem Server auf dem UCS gleichzeitig ausgeführt werden kann und pro Jahr
  • Univention Corporate Client (UCC):
    pro VZÄ und Jahr
  • UCS@school & UCS Domain Services:
    pro VZÄ und Jahr

Support, trainings, consulting, ...

  • Senior consultant:
    1 Personentag
  • IT services budget / Dedicated Engineer:
    6 Personentage
  • Inhouse training – preparation per day:
    1 Personentag
  • Inhouse training per day:
    1 Personentag

Preise zum Produktportfolio sind auf Anfrage bei den akkreditierten Vertriebspartnern verfügbar.

Bezugsquellen und Kontakt

Bildungseinrichtungen bestellen Leistungen von Univention aus dem Portfolio der Rahmenvereinbarung jeweils über einen Vertriebspartner.

Für den Vertrieb seiner Lösungen an Bildungseinrichtungen in der Schweiz hat Univention folgende Lieferanten autorisiert:

Premium Partner

Adfinis SyGroup AG
Tel.: +41 61 500 31 31
info@!zilch!adfinis-sygroup.ch

Partner

Ziil Informatiklösungen GmbH
Tel.: +41 71 671 27 78
info@!zilch!ziil.ch

Kontakt

Fragen zur Rahmenvereinbarung mit Univention richten Sie bitte an folgende Personen:

Univention GmbH
Cord Martens
Leitung Vertrieb
Tel.: +49 421 22232-0
martens@!zilch!univention.de

Educa
Simon Graber
Tel.: +41 31 300 55 30
simon.graber@!zilch!educa.ch