Wire Swiss GmbH (Wire) ist eine europäische Firma mit Sitz in Zug, die sich auf die Entwicklung von sicheren Kommunikationslösungen spezialisiert hat.
Die Rahmenvereinbarung mit Wire vereinheitlicht und verbessert die rechtlichen und ökonomischen Bestimmungen bei Bezug und Nutzung des Messenger-Dienstes. Bildungsinstitutionen ist es grundsätzlich freigestellt, die Rahmenvereinbarung zu nutzen und/oder mit dem Anbieter abweichende Konditionen zu vereinbaren.
Die rechtlich bindenden Vertragsdokumente der Rahmenvereinbarung sind in deutscher Sprache abgefasst. Die Vertragsdokumente stehen teilnahmeberechtigten Bildungsinstitutionen zur Verfügung und können auch bei uns angefordert werden.
Wire Pro
Mit sicheren Gruppenunterhaltungen, Sprach- und Videoanrufen sowie Dateiaustausch wurde Wire Pro für Institutionen entwickelt, die ihre Dokumente schützen und ihre Kommunikation zwischen Schulpersonal, Lernenden und Eltern sichern wollen.
Besonderheiten der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung regelt die vertraglichen Bedingungen beim Bezug und bei der Nutzung von Wire Pro durch teilnahmeberechtigte Bildungseinrichtungen.
Die Rahmenvereinbarung verfügt über folgende Besonderheiten:
Rangordnung
Die Rahmenvereinbarung ergänzt, resp. ändert Bestimmungen und geht bei allfälligen Widersprüchen den nachrangigen Anhängen vor. Dabei ist es den Bildungseinrichtungen freigestellt, mit Wire abweichende Vereinbarungen zu ihren eigenen Gunsten zu treffen.
Umfang
Die Rahmenvereinbarung umfasst rechtliche Verbesserungen und Vergünstigungen beim Lizenzbezug von Wire Pro. Der durch die Einrichtung unterzeichnete Vertrag besteht aus:
- der Rahmenvereinbarung
- der Definition der Teilnahmeberechtigung
- der Liste der Produkte und Preise
- den Nutzungsbedingungen von Wire
- den Bestimmungen zum Datenschutz von Wire
- dem Enterprise Service Level Agreement von Wire
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche über diese Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzelverträge kommt schweizerisches Recht und als Gerichtsstand kommt Bern zur Anwendung.
Mindestalter
Urteilsfähige Lernende unter 16 Jahren
Laufzeit
Die Rahmenvereinbarung ist am 1. September 2019 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Danach verlängert sich die Laufzeit ohne Kündigung der Rahmenvereinbarung jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Nachprüfung Vertragserfüllung
Die Einhaltung der vertraglichen Pflichten (Mindestbestellungen, Korrektheit der Lizenzierung, Installation, Nutzung der Software etc.) fällt nicht unter die Verantwortung der Vertragsnehmerin Educa.
!§ Die vollumfängliche Verantwortung für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen obliegt der jeweiligen Einrichtung.
Quantitative Mindestanforderungen
Keine
Preise und Bezugsquelle
Lizenz pro Person und Jahr:
- bis 26 Lizenzen (Laufzeit 12 Monate): CHF 72.00
- ab 26 Lizenzen (Laufzeit 12 Monate): CHF 7.20
- ab 26 Lizenzen (Laufzeit 24 Monate): CHF 6.00
Bei den Lizenzen handelt es sich um Subskriptionen. Die Laufzeit der Subskription kann für 12 oder 24 Monate gezeichnet werden. Bei einer Zeichnung für 24 bzw. 12 Monate gewährt Wire 90% Rabatt auf den Listenpreis. Bei einem Bezug von Lizenzen für 26 oder mehr Nutzende sind Subskriptionen für 24 Monate möglich.
Bezug Lizenzen
Die Leistungen können direkt über die Webseite von Wire bezogen werden.
Kontakt
Fragen zur Rahmenvereinbarung mit Wire richten Sie bitte an folgende Person:
Educa
Simon Graber
Tel. +41 31 300 55 30
simon.graber@ educa.ch