Im Bildungsraum Schweiz fallen bei Schulen, der Verwaltung, Eltern oder Lernenden Daten an, die für ein reibungsloses Funktionieren des Bildungsraums ausgetauscht werden müssen. Was an sich einfach klingt, ist in der Realität komplex: Notwendige Schnittstellen fehlen, Ansprüche an die Datenqualität variieren, die jederzeitige Verfügbarkeit von Daten ist nicht gegeben und die Anforderungen an den Datenschutz sind hoch.

Eine Blockchain als Basis für den Datenaustausch

Wir haben uns die Frage gestellt, wie dieser komplexe Datenaustausch einfacher, direkter und sicherer gestaltet werden kann. Entstanden ist ein Szenario, das die folgenden vier Grundsätze für den Datenaustausch in den künftigen digitalen Bildungsraum einbettet:

  • Das Individuum steht im Zentrum des Datenaustausches. Dies stärkt somit die selbstbestimmte Identität der Akteure im Bildungssystem.
  • Der Austausch von Daten oder Nachrichten zwischen zwei Akteuren findet über eine direkte und verschlüsselte Verbindung statt.
  • Die Daten werden in Form von digitalen Nachweisen ausgetauscht. Diese Nachweise sind digitale Gegenstücke zu den heutigen physischen Nachweisen, z.B. Schulzeugnissen oder Bildungsabschlüssen.
  • Die Echtheit dieser digitalen Nachweise wird mithilfe von Informationen auf einer Blockchain überprüft.

Fachtagung im Zeichen der Blockchains

Die konsequente Umsetzung dieser Grundsätze würde nicht nur der Digitalisierung des Bildungsraums einen kräftigen Schub verleihen, sondern auch Innovationspotenziale freisetzen, die über den Datenaustausch und das Bildungssystem hinaus gehen. Deshalb stellen wir am 21. Juni 2023 Blockchains in der Bildung in den Mittelpunkt unserer Fachtagung «Educa23». Gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten analysieren wir eine Vielzahl an Themen wie digitale Nachweise, Datenschutz, Cyber-Ethik, oder «Tokens» – immer unter der Prämisse einer Blockchain-Anwendung im Bildungssystem.

Der Lehrvertrag als digitaler Nachweis

Aber wie funktioniert der oben erwähnte Datenaustausch mittels digitaler Nachweise konkret? Dazu haben wir eine Videoserie produziert, die veranschaulicht, wie Lernende digitale Nachweise erhalten und weitergeben können.

In der ersten Episode zeigen wir, wie Luca – ein Lernender, der seine Lehre als Schreiner EFZ antritt – seinen Lehrvertrag als digitalen Nachweis auf sein Handy erhält. Mit diesem digitalen Nachweis kann sich Luca anschliessend z.B. einfach, direkt und verifizierbar als Lernender ausweisen.

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Daten über Bildung und Lernen entstehen auf vielfältige Art und Weise. Warum die Sichtbarmachung dieser digitalen Datenflüsse hilft, Entwicklungspotenziale zu identifizieren, beantwortet uns David. H. Schiller, Professor an der Fachhochschule Graubünden und Leiter des Forschungsprojekts «Digitale Bildungsdatenwege».

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Am 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft (nDSG). Was bedeutet nun das neue Datenschutzgesetz für die Schulen? Vorab: Für öffentliche Schulen gilt wie bisher das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.