«Um es gleich vorwegzunehmen: Das Schutzobjekt der eidgenössischen Datenschutzaufsicht sind nicht Daten, sondern die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung von Personen», so der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Adrian Lobsiger in seinem Beitrag in «Die Volkswirtschaft». Durch den technologischen Fortschritt, denn damit gehen auch neue Möglichkeiten der Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung einher, wird der Schutz der Privatsphäre und somit der Datenschutz immer bedeutsamer.

Unsere Erhebung bei Schulen und Bildungsverwaltung hat gezeigt, dass im schulischen Kontext Probleme mit Datennutzung und Datenschutz regelmässig, aber selten auftreten. Die Datenschutzaufsichtsstellen geben weitere Hinweise auf Datenschutzfragen im Bildungsraum Schweiz. Wir haben die Tätigkeitsberichte vom EDÖB, von 13 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein sowie der Stadt Bern thematisch ausgewertet.

Datenschutz im bildungsspezifischen Kontext

In mehreren Kantonen wurde die Data Governance thematisiert. Darunter versteht man, dass Methoden, Verantwortlichkeiten und Prozesse definiert werden, um Daten der Institution oder des Unternehmens zu standardisieren, zu integrieren, zu schützen und zu speichern. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Schaffhausen erarbeitete zum Beispiel eine Empfehlung betreffend der Bekanntgabe von Personendaten von Schülerinnen und Schülern durch Schulbehörden an Kirchgemeinden. Denn bei der Religionszugehörigkeit handelt es sich um «besonders schützenswerte Personendaten». Es wurden diverse Merkblätter im Sinne von verbindlichen Weisungen geschaffen. Geregelt werden darin etwa:

  • der Datenaustausch zwischen Lehrpersonen und Lernenden bzw. Erziehungsberechtigten,
  • die Auskünfte an die Abteilung «Schulische Abklärung und Beratung»,
  • die Sicherheitsvorkehrungen für Fotos und Videoaufnahme und deren Publikationen auf Schulwebseiten und in Schulbroschüren oder
  • die Archivierung und Löschung von Personendaten insbesondere auch zur Leistungsbewertung.

Immer öfters nutzen zudem Mitarbeitende ihre eigenen mobilen Geräte am Arbeitsplatz. Man spricht dann von «Bring Your Own Device (BYOD)». Gemäss dem Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürichs stellt dies Schulen vor neue Herausforderungen. Sie hält fest, dass der Einsatz von BYOD klarer Regeln bedarf, da Schulen für deren Einsatz verantwortlich bleiben. Es sind Weisungen erforderlich, in welchen konkreten Fällen Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende der Schule auf die Geräte der Lernenden zugreifen dürfen.

Zudem verzeichneten die kantonalen Datenschutzaufsichtsbehörden viele Anfragen zum Online-Unterricht und zu Applikationen während der Covid-19-Pandemie. In St. Gallen werden nun neue Applikationen von einem IT-Ausschuss, bestehend aus Lehrpersonen, vorgängig geprüft. Das Bildungsdepartement führt eine Liste mit evaluierten Applikationen. Der Tätigkeitsbericht verweist explizit darauf, dass sich aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit die Datensparsamkeit ableiten lässt. Danach sollen so viele Personendaten wie nötig und so wenig wie möglich bearbeitet werden. In diesem Sinne entschied auch die Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern, dass das Kommunikationsmittel WhatsApp mangels Datenschutzkonformität nicht für Klassenchats und Elternkommunikation verwendet werden soll und empfiehlt eine datenschutzfreundlichere App.

Allgemeine Themen

Im bereichsübergreifenden Datenschutz zeigten sich 2021 Themen wie Datenbearbeitung im Auftrag (z.B. Cloud-Dienste, Übermittlung von Daten ins Ausland oder die Nutzung von Microsoft 365), die Revisionen der kantonalen Datenschutzgesetze sowie die Einführung von Vorabkonsultationen und Datenschutzfolgeabschätzungen als besonders wichtig. Der Kanton Zug sieht eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und Vorabkonsultation der unabhängigen Datenschutzstelle vor. Dadurch werden die Grund- und Persönlichkeitsrechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Personen besonders geachtet und letztlich Vertrauen geschaffen. Mehrere Kantone weisen daraufhin, dass die Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsstellen immer wichtiger wird.

Ausserdem ist aufgrund der Tätigkeitsberichte erkennbar, dass die Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden zunehmen und der Aufwand stetig wächst. Kurz gesagt, die Bedeutung des Datenschutzes für das Individuum, die Gesellschaft und den Bildungsraum Schweiz wird in der Arbeit der Datenschutzaufsichtsstellen gespiegelt und wird weiter steigen.

Unsere Angebote im Bereich Datennutzung

Im Rahmen der Entwicklung einer Datennutzungspolitik erarbeiten auch wir eine Vorlage für eine Datenschutz-Folgenabschätzung und stellen diese sobald als möglich zur Verfügung. Seit anfangs Juli beantworten wir Fragen zu Datennutzung und Datenschutz, beispielsweise auch zum Umgang mit Applikationen und Tools im Unterricht oder zur Nutzung von mobilen Geräten.

Um verantwortliche Personen in Schulen und Schulverwaltungen bei der Frage nach geeigneten Anwendungen für den Unterricht und Schulalltag zu unterstützen, bieten wir die Webapplikation Navigator an.

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