Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Dienste und Inhalte von Anfang an so konzipiert sind, dass sie von möglichst vielen Menschen selbstständig benutzt werden können – auch wenn diese Hilfsmittel (oder assistive Technologien) verwenden.
Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ist eine wichtige Bedingung für eine inklusive Schule und Gesellschaft. Digitale Technologien eröffnen die Möglichkeit, digitale Dienste an die spezifischen Bedürfnisse im Bildungskontext anzupassen und die Teilhabe aller zu ermöglichen. Die Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit führt zu Innovation bei digitalen Diensten für den Bildungsbereich.
Die Kriterien unterstützen EdTech-Unternehmen bei der Entwicklung digitaler inklusiver Dienste. Sie basieren auf anerkannten Standards und pädagogischen Grundsätzen:
- Digitalen Dienste müssen barrierefrei gestaltet sein, gemäss Accessibility Standard eCH-0059 Version 3.0 oder WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA (die Version WCAG 3.0 ist in Entwicklung).
- Die Anbieterin, der Anbieter berücksichtigt Universal Design for Learning bei der Gestaltung digitaler Lernumgebungen.
Standards und Prinzipien, die zu berücksichtigen sind
In der Schweiz ist der eCH-0059 Accessibility Standard verbindlich für Angebote der öffentlichen Verwaltung. Der Standard basiert auf den internationalen Richtlinien für die Barrierefreiheit (Web Content Accessiblity Guideline WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA) des W3C (World Wide Web Consortium). Der Standard bietet einen technischen Rahmen, in dem Nutzergruppen mit Seh-, Hör-, kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.
Universal Design for Learning (UDL) ist ein inklusiver pädagogischer Ansatz, der auf die Vielfalt der Lernenden eingeht. Mit diesem Ansatz werden von Anfang an Lernumgebungen geschaffen, die für möglichst viele Menschen zugänglich sind, ohne dass spätere Anpassungen erforderlich sind.
Durch die Kombination der WCAG-Prinzipien mit denen des UDL werden Inhalte nicht nur technisch zugänglich gemacht, sondern auch pädagogisch barrierefrei gestaltet, wobei die kognitiven, sensorischen und emotionalen Bedürfnisse der Lernenden berücksichtigt werden.
Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit
Eine empfehlenswerte Grundlage zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist das «Big Five Accessibility-Modell» (ETH ), welches auf den Inhalten der WCAG und des Universal Design basiert.
Flexible Ausgabe
Inhalte lassen sich flexibel darstellen: z.B. Seitenlayouts passen sich bei Vergrösserung der Fenstergrösse an.
Flexible Eingabe
Interaktive Elemente lassen sich immer sowohl mit Zeigergeräten (Maus, Eye-Tracker etc.) als auch mit Tastatur bedienen.
Info, Semantik und Feedback
Viele Informationen, welche für die Interaktion mit Benutzeroberflächen wichtig sind (z.B. Überschriftenstruktur), werden über visuelle Clues vermittelt. Semantische Auszeichnungen machen diese auch für Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien wie z.B. Screenreader zugänglich.
Zwei-Sinne-Prinzip
Nicht-Text-Informationen werden immer für mindestens zwei Sinneskanäle zur Verfügung gestellt (z.B. Alternativtexte bei Bildern, Untertitel bei Videos).
Farben und Kontraste
Ausreichende Kontraste sicherstellen. Wichtige Inhalte nicht alleine über Farbe darstellen (z.B. bei Farblegenden von Diagrammen).
Zusammenarbeit
Die Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) entwickelt.