Informations- und Rechtssicherheit ist heute bei jeder digitalen, und somit bei jeder Datenbearbeitung das zentrale Thema. Die Transformation sowohl der Art wie auch des Umfangs der Datenbearbeitungen durch die Digitalisierung ist in vollem Gange. Die Aspekte sind so vielfältig und teilweise von den technischen Entwicklungen gesteuert, dass es für einzelne Schulen aufwändig bis unmöglich ist, Transparenz und Kontrolle zu behalten, ebenso wie umfassende Konzepte für den Einsatz sowie die Nutzung der Geräte und Produkte zu erarbeiten. Umso wichtiger ist eine kantonale wie auch interkantonale Zusammenarbeit aller Akteure wie Educa, den Schulverantwortlichen, den Datenschutzbeauftragten und weiteren Beteiligten. Nicht weniger wichtig ist der politische Aspekt, denn auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind periodisch auf den neusten Stand zu bringen.

Die Anfragen bei der Datenschutzbeauftragten zeigen, dass im Bildungsbereich aufgrund der Strukturen grosser Nachhol- und Handlungsbedarf besteht. Jede Schule erarbeitet ihr eigenes Konzept für BYOD (Bring Your Own Device), verhandelt teilweise einzeln über den Einsatz gewisser Produkte usw. Intransparenz und Rechtsunsicherheit sind Teil dieser Gegebenheiten und könnten durch einheitliche Musterkonzepte und -prozesse aufgefangen werden. Die Datenschutzbeauftragte bietet Hand bei der Erarbeitung notwendiger Unterlagen und Musterdokumente. Auch die Nutzung der vorhandenen Informationen im Rahmen von Open Data muss einem klaren Rechtsrahmen folgen. Es braucht Strategien, Regelungen und Transparenz, damit der gewünschte Nutzen daraus gezogen werden kann.

Alle Anstrengungen zusammen bringen mehr Datenschutz und somit mehr Informations- und Rechtssicherheit.

Portrait Dominika Blonski
Dr. Dominika Blonski
Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich