
Rahmenverträge ermöglichen Institutionen der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II sowie Institutionen der Höheren Berufsbildung einen kostengünstigen Bezug von Dienstleistungen. Diese Vereinbarungen schaffen die vertraglichen Grundlagen für eine rechtskonforme Nutzung der Produkte und sie bieten Schulen und deren Verwaltungsstellen eine vertrauenswürdige Möglichkeit, Softwarelizenzen und Onlinedienste zu einheitlichen und vorteilhaften Bedingungen zu beziehen.
Ein Rahmenvertrag befreit Schulen und deren Verwaltungsstellen nicht von ihrer Verantwortung zu prüfen, ob die darin vereinbarten Bedingungen – unter Berücksichtigung der von den Schulen geplanten Nutzungszwecke – den Anforderungen des jeweiligen kantonalen Rechts entspricht.
Bildungsinstitutionen können selber entscheiden, ob sie einen Educa-Rahmenvertrag nutzen und/oder mit dem jeweiligen Anbieter abweichende Vereinbarungen treffen wollen.
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Bei Fragen zu den Rahmenverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.