Am 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten. Dieses ist für Bundesbehörden und private Personen (inkl. Unternehmen) anwendbar, jedoch nicht für kantonale und kommunale Organe – wie es öffentliche Schulen sind. Für diese gilt primär das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.

Informationen für Schulen und Bildungsverwaltung

Von 2021 bis 2025 habe wir eine Anlaufstelle für Fragen im Umgang mit Daten betrieben und Schulen und Bildungsverwaltung in den Bereichen Datennutzung und Datenschutz unterschtützt. In diesem Rahmen haben wir auch Fragen zum neuen Datenschutzgesetz beantwortet. Verschiedene Kantone bieten zudem Informationsmaterial zum Datenschutz an.

Aufgrund der Datenschutzrevisionen in Europa müssen auch die Datenschutzgesetze der Kantone den neuen Anforderungen angepasst werden. Die nachfolgende Übersicht bietet Ihnen einen Überblick über den Stand der Revisionen in den jeweiligen Kantonen. Die Übersicht enthält zudem die Kontaktinformationen der zuständigen Person für Datenschutzfragen in den jeweiligen Kantonen.

Stand der Revisionen der Datenschutzgesetze in den Kantonen 

(Stand: 25. November 2024, Quelle: privatim)