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Neues Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es gilt für Bundesbehörden und Privatpersonen, inklusive Unternehmen, jedoch nicht für kantonale und kommunale Institutionen. Seine Inkraftsetzung erforderte einige Anpassungen innerhalb unserer Organisation und führte zu neuen Überlegungen. So mussten unter anderem die Datenschutzerklärungen aktualisiert und interne Prozesse entwickelt werden, um auf mögliche Datenschutzanfragen vorbereitet zu sein. Das Rechtsteam trug wesentlich dazu bei, dass die Bestimmungen des neuen Gesetzes innerhalb der Organisation umgesetzt wurden. So wurde beispielsweise das Verzeichnis der Datenbearbeitungen zu einem integralen Bestandteil unserer Zielvorstellungen zu Governance und Compliance. Der so geschaffene Kreislauf schafft ein Bewusstsein für die bearbeiteten Personendaten und deren Lebenszyklus innerhalb der Organisation.

Spezifische Fragen zum DSG und seinen Auswirkungen auf öffentliche und private Schulen wurden unter anderem an die Anlaufstelle zu Datennutzung und Datenschutz gestellt.

Datenschutz in der Schule

Was ändert sich für meine Schule mit der Einführung des DSG am 1. September 2023?

Diese Frage wurde an die Anlaufstelle für Datennutzung und Datenschutz gerichtet. Unsere Expertinnen und Experten haben sie ausführlich beantwortet. Sie erklärten unter anderem, dass für öffentliche Schulen in erster Linie das kantonale Datenschutzgesetz gilt.

Weitere Informationen über die Auswirkungen des DSG auf die Schulen haben wir zusätzlich auf unserer Website, in unseren Newslettern und in den sozialen Medien veröffentlicht. Darüber hinaus haben wir in verschiedenen Fachpublikationen Artikel zu diesem Thema publiziert.

Folgen des DSG für Schulen

Ende Mai haben wir zu diesem Thema einen Beitrag auf unserer Website und in unseren Newsletter veröffentlicht, um die Schulen für die bevorstehenden Änderungen zu sensibilisieren. Mehrere Schulblätter haben den Inhalt dieses Artikels aufgegriffen.

Rahmenverträge

Die expansive Weiterentwicklung der digitalen Anwendungen hat den IKT-Beschaffungsgegenstand in den letzten Jahren stark verändert (von einem Programm auf Diskette hin zu komplexen Cloud-Diensten, die in eine umfassende Arbeitsumgebung münden). Diese Entwicklung in Verbindung mit dem revidierten Beschaffungsrecht (Februar 2021) und den geltenden Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes wirft für unsere Rahmenverträge neue und grundlegende Fragen auf (z.B. in Bezug auf Datenschutz, Wettbewerbs- und Vergaberecht).

Solange diese Abklärungen laufen werden keine neuen Rahmenverträge verhandelt. Davon nicht betroffen ist der bestehende Rahmenvertrag mit Microsoft, der am 4. Juli 2023 bis Ende Juli 2024 verlängert werden konnte. Andere noch laufende Rahmenverträge bleiben bis zum Vertragsende bestehen. Auch die Beratungsleistungen für die Schulen bleiben bestehen.

Navigator

Der Navigator verzeichnet seit 2021 einen kontinuierlichen Anstieg der Nutzendenzahlen. Weitere Beobachtungen (Anfragen, Monitoring) bestätigen diesen positiven Trend. Sie zeigen, dass unser Angebot dem Bedürfnis nach besserer Orientierung und mehr Informations- und Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste entspricht.
 

«  Der Navigator umfasst bald 300 Anwendungen.  »

Der Katalog des Navigators wird weiterhin regelmässig erweitert und wird bald über 300 Anwendungen umfassen. Diese Erweiterung geht einher mit einer laufenden Aktualisierung der bestehenden Einträge, von denen im vergangenen Jahr rund ein Viertel aktualisiert wurde. Die Nutzerinnen und Nutzer profitieren auch von der neuen Tagging-Funktion mit über 100 Schlagwörtern sowie von den erweiterten Suchmöglichkeiten in Deutsch und Französisch.
Ebenfalls ein wichtiger Punkt war die Servermigration im vergangenen Jahr. Die nach der Migration durchgeführten Sicherheitstests wurden alle bestanden, so dass die Verfügbarkeit und Sicherheit des Navigators insgesamt verbessert werden konnte.

Dem Navigator kommt innerhalb der Fachagentur eine strategische Bedeutung zu. Er dient als wichtige Informationsquelle für unsere Arbeit. Neben dem Beschaffungsnetzwerk, das durch die Rahmenverträge geschaffen wurde, stellt er eine wichtige Verbindung zwischen dem privaten Sektor, der Schulpraxis und unserer Fachagentur dar.

Die ersten Arbeiten an einer italienischen Version des Navigators haben begonnen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Bedeutung des Navigators innerhalb unserer Fachagentur sowie das Bedürfnis nach besserer Orientierung und nach mehr Informations- und Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste auch in der italienischsprachigen Schweiz. Die Veröffentlichung des «Navigatore» ist für 2024 geplant.