
Der Bundesrat wurde beauftragt, in einem möglichen künftigen Rahmengesetz Grundlagen für die Sekundärnutzung von Daten zu schaffen. In Absprache mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) lassen wir dazu im Rahmen der Entwicklung einer Datennutzungspolitik die Bedürfnisse und Besonderheiten des Bildungssystems klären.
Das ITSL der Universität Zürich führt aktuell eine Studie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzungen von Personendaten im Bereich der Bildung durch. Ziel ist es, anhand von Fallbeispielen die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Weiterverwendung von Daten aufzuzeigen, die für andere Zwecke erhoben wurden.
« Mit einer Sekundärnutzung kann das volle Potenzial von Personendaten ausgeschöpft werden. Das «Forschungsprivileg» ermöglicht dabei bereits heute eine Nutzung zu nicht personenbezogenen Zwecken – auch über die Forschung hinaus. »
Samuel Mätzler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des ITSL
Die Interpretation des referenzierten Berichts widerspiegelt die Lesart von Educa. Sie entspricht nicht zwingend derjenigen der Studienautorinnen und -autoren. Die Resultate des Berichts geben die Auffassung des ITSL wieder. Diese stimmt nicht notwendigerweise mit derjenigen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) überein.
Universität Zürich – Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL)
