Das «Center for Information Technology, Society, and Law » (ITSL) hat im Auftrag von Educa eine juristische Einschätzung zum Thema «Sekundärnutzung von Daten im Bildungsbereich» vorgenommen. Samuel Mätzler – der beim ITSL gearbeitet hat – erläutert im Gespräch mit Tobias Schlegel was Sekundärnutzung bedeutet. Er erklärt, wie sie mit dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung zusammenhängt. Samuel Mätzler zeigt zudem Wege auf, wie eine Sekundärnutzung von Daten innerhalb des geltenden Datenschutzes möglich ist. In diesem Zusammenhang geht er auch darauf ein, welche rechtlichen Herausforderungen bei der Anonymisierung von Daten bestehen. 

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