Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der damit einhergehenden Verlagerung von Prozessen ins Internet, wächst die Nachfrage nach einer Möglichkeit, sich auch im digitalen Raum ausweisen zu können. Mit der Zeit haben sich zwar verschiedene Alternativen etabliert, wie bspw. die Identfikation über einen Videoanruf oder durch das Abfotografieren der bestehenden physischen Ausweise. Jedoch sind diese Optionen oftmals sehr aufwändig, von Medienbrüchen begleitet und datenschutztechnisch fragwürdig. Eine vom Staat ausgegebene digitale Identität wird als Option gesehen, viele der bisherigen Herausforderung zu lösen.
Zentrale Identität – erster Entwurf
Am 7. März 2021 wurde der erste Entwurf der staatlichen elektronischen Identität mit einem gewichtigen Nein von nahezu 65% vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. Die ausschlaggebenden Faktoren, welche zur Ergreifung des Referendums führten und schlussendlich zur Ablehnung, waren eng verknüpft mit dem Konzept der zentralen Datenhaltung der elektronischen Identität. Eine zentralistische Architektur schürte Bedenken betreffend der Datensicherheit, wie auch des Datenschutzes. Die zentrale Instanz hätte bei einer solchen Architektur zum Beispiel einen möglichen Einblick in alle Transaktionen. Da die Identitätsdaten an einer zentralen Stelle verwaltet würden, wäre sie zudem für die Sicherheit dieser Daten verantwortlich. Erschwerend zu diesen grundsätzlichen Herausforderungen einer zentralen Architektur war der Plan den Betrieb der e-ID an ein Konsortium von privatrechtlichen Konzerne auszulagern, was die zuvor genannten Risiken nochmals weiter akzentuierte und weitere Bedenken auslöste.
Dezentrale Identität – zweiter Entwurf
Die Arbeiten an einem neuen Entwurf der e-ID wurden unmittelbar nach dem Referendum aufgenommen. Ende 2023 wurde unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der vorhergehenden Vernehmlassung die Botschaft zum neuen e-ID-Bundesgesetz verabschiedet. Der neue Entwurf wurde bei der Abstimmung im September 2025 mit 50,4% der Stimmen angenommen. Im Zentrum der neuen Version steht das Prinzip der selbstbestimmten Identität (SSI). Dieses ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern grösstmögliche Kontrolle über die eigenen Daten. Diese sind nun nicht mehr zentral gespeichert, sondern liegen dezentral auf den Endgeräten der Inhaberinnen und Inhabern der jeweiligen e-ID. Sie werden dort entsprechend in einer elektronischen Brieftasche abgesichert. Begleitend orientiert sich die Entwicklung am Prinzip «Privacy by Design», welches den Datenschutz von Grund auf als fundamentale Anforderung behandelt. Abschliessend sollen nötige Datenflüsse auf ein Minimum reduziert werden.
Seit März 2023 kann die jeweils aktuellste Version der e-ID und deren zugrunde liegende Vertrauensinfrastruktur im Rahmen einer Public-Beta-Integrationsumgebung getestet werden. Dies als Anwenderin, Anwender der zukünftigen elektronischen Brieftasche (Wallet-App) oder als Dienstleistungsanbieter innerhalb der Vertrauensinfrastruktur. Im Rahmen des DVS Innovationsprojektes testen wir die Vertrauensinfrastruktur mit ersten Anwendungsfällen aus dem Bildungssystem.
Information rund um die Public-Beta-Integrationsumgebung befinden sich in der Dokumentation «Elektronische Identität und Vertrauensinfrastruktur» des Bundes.