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Rechtsdienst

Durch den Aufbau unserer eigenen Rechtsexpertise können wir noch besser auf die wachsenden rechtlichen Herausforderungen eingehen. Das erlaubt uns fortan, fundierte Evaluationen gemeinsam mit unseren Partnern durchzuführen. Das sind vorab die Rechtsdienste der EDK und des SBFI sowie die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim), aber auch Rechtsdienste weiterer Akteure des schweizerischen Bildungsraums, zum Beispiel SWITCH.

Mit dieser Erweiterung des Teams werden wir der zunehmenden Komplexität in Rechtsfragen gerecht.

Auf nationaler Ebene gilt es, für das neue Datenschutzgesetz (DSG) gerüstet zu sein, das gemäss den neusten Informationen voraussichtlich im September 2023 in Kraft tritt. Auf internationaler Ebene ist der Ausgang der Abklärungen zu Schrems II noch offen.

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen und institutionellen Bezugspunkte verleihen die technologischen Entwicklungen, die neuen digitalen Verhaltensmuster sowie der Auftritt neuer lokaler und internationaler Akteure den Bildungsmärken eine zunehmende Dynamik.

Rahmenverträge

In Absprache mit privatim haben wir die Anforderungen an die Rahmenverträge für digitale Dienstleistungen in der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II erhöht. Diese neue Regelung trägt insbesondere dem Schrems II-Urteil Rechnung.

Der erste Rahmenvertrag, der unter dieser verschärften Regelung abgeschlossen wurde, betrifft Classtime, eine Onlineplattform für Lernzielkontrollen und digitales Lernen. Er legt strenge Normen für die Datennutzung fest und bietet eine Preisgarantie für Bildungseinrichtungen.

Classtime hat zusätzliche technische und organisatorische Massnahmen eingeführt. Das Vertragsverhältnis zwischen den Bildungseinrichtungen und Classtime untersteht schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in Bern.

Streben nach gemeinsamem Verständnis

Gemeinsam mit EDK und SBFI haben wir diese rechtlichen und ethischen Fragen auch in die Dialogveranstaltung «Esprit Data» eingebracht. Das Format dient der Förderung des Dialoges, dem Austausch von Perspektiven sowie der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses zu Datennutzung und Datenschutz im digitalen Bildungsraum. Diesbezüglich beobachten wir auch mit Interesse Initiativen aus der Tech-Szene, wie z.B. die Erstellung eines Whitepapers durch den Swiss EdTech Collider.

Navigator

Seit dem ersten Pandemie-Lockdown im März 2020 bieten wir im Navigator eine Übersicht von Programmen und Online-Diensten für Schule und Unterricht an. Durch die gezielte Mobilisierung der Anbieter wurde im November 2021 die Marke von 100 registrierten Anwendungen überschritten.

Weiterentwicklung

Parallel zur quantitativen Entwicklung wurde im letzten Jahr auch Qualität des Navigators optimiert. So wurden die anfangs definierten Kategorien Administration, Kollaboration, Kommunikation und Unterrichtsplanung um die Kategorie Lehren ergänzt.

Um die Nutzerinnen und Nutzer bei der Suche nach einer passenden Anwendung für ihre Arbeit noch besser zu unterstützen, wurden neue und aktualisierte Anwendungen zusätzlich einzeln gelistet und die Suchfunktion des Navigators ausgebaut.

Überarbeitung «Barrierefreiheit»

Eine Beeinträchtigung im Bereich Mobilität, Hören, Sehen oder Sprache kann den Zugang zu digitalen Angeboten erschweren. Herkömmliche Computer und Smartphones können nur dann hilfreich sein, wenn die eingesetzten Anwendungen und Dienste barrierefrei entwickelt worden sind beziehungsweise den Accessibility-Standards entsprechen. Die Kriterien zur Barrierefreiheit haben wir gemeinsam mit der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) überarbeitet.