Inhalt

Seit über 20 Jahren unterhalten wir mit Microsoft Geschäftsbeziehungen mit dem Ziel, günstige Bedingungen für den Bezug und die Nutzung von Software und Onlinediensten für Institutionen des öffentlichen Bildungswesens auszuhandeln.

Mit Microsoft wird jeweils ein Rahmenvertrag vereinbart, in dem die rechtlichen und kommerziellen Bedingungen zu Gunsten der berechtigten Schulen im Detail schriftlich und verbindlich festgehalten werden. Dieser bezweckt einerseits einen Bezug von Dienstleistungen zu vorteilhaften Konditionen und andererseits schafft er Grundlagen für eine rechtskonforme Nutzung der Produkte.

Der Rahmenvertrag 2020–2023 ist rückwirkend auf 1. Mai 2020 in Kraft getreten und ist bis 31. Juli 2023 gültig. Er löst die Vereinbarung der Periode 2017–2020 ab, welche bis am 31. Juli 2020 gültig war.

Vertragsstruktur

Strukturell lehnt sich der neue Rahmenvertrag an das bestehende Vertragswerk an. Hauptbestandteile bleiben die beiden Lizenzprogramme

  • Microsoft Campus & School Agreement – Enrollment for Education Solutions (CASA EES)
  • Microsoft Open Value Subscription – Agreement for Education Solutions (OVS-ES)

Bildungsinstitutionen können sämtliche Produkte, die Microsoft über die beiden Lizenzprogramme CASA EES und OVS-ES anbietet, zu den im Rahmenvertrag festgehaltenen Konditionen erwerben. Die Verfügbarkeit des Produkteportfolios wird durch die Rabatt-Modelle nicht eingeschränkt.

Das SELECT PLUS-Programm ist nicht mehr durch den neuen Rahmenvertrag abgedeckt. Solange jedoch «Select Plus Academic» von Microsoft vertrieben wird, bleibt es möglich, zeitlich unbefristete Lizenzen zu erwerben.

Die rechtlich bindenden Vertragsdokumente des Rahmenvertrags sind in deutscher Sprache abgefasst, wobei die meisten Vertragsdokumente auch in den anderen Landessprachen verfügbar sind. Schulen können Einzelverträge in ihrer bevorzugten Sprache rechtlich bindend abschliessen. Die Vertragsdokumente stehen teilnahmeberechtigten Bildungsinstitutionen zur Verfügung und können bei einem autorisierten Partner angefordert werden.

Besonderheiten des Rahmenvertrags

Voraussetzungen für eine rechtskonforme Nutzung

Auf Einzelverträgen, die durch Schulen bei einem Beitritt zum Rahmenvertrag abgeschlossen werden, kommt schweizerisches Recht mit Gerichtsstand in Bern zur Anwendung.

Datenschutzkonforme Nutzung

Privatim hat die datenschutzrechtliche Situation evaluiert und Empfehlungen ausgesprochen. Informationen zu den organisatorischen und technischen Massnahmen, die für eine datenschutzkonforme Nutzung zu treffen sind, hat der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich im «Leitfaden Office 365 im Bildungsbereich» publiziert.
Microsoft erweitert laufend das Angebot seiner Onlinedienste. Daher gilt es zu beachten, welche Kern-Onlinedienste den Regelungen des Rahmenvertrags unterstellt sind. Eine entsprechende Liste ist in den Datenschutz-und Sicherheitsbedingungen für Onlinedienste definiert. Für Dienste, die nicht unter den Kern-Onlinediensten aufgeführt sind, kommen die Bedingungen des Rahmenvertrags nicht zur Anwendung.

!§ Die vereinbarten Bedingungen befreien Schulen und deren Verwaltungsstellen nicht von ihrer Verantwortung, bei einem Einsatz von Online-Diensten zu prüfen, ob diese durch den Rahmenvertrag überhaupt abgedeckt sind und das vereinbarte Vertragswerk – unter Berücksichtigung der von den Schulen geplanten Nutzungszwecke – den Anforderungen des jeweiligen kantonalen Datenschutzrechts entspricht.

Mindestalter

Sofern einschlägige kantonale gesetzliche Grundlagen bestehen, ist eine elterliche Zustimmung nicht notwendig. Eltern sind über die Nutzung der diversen Dienste zu informieren, insbesondere wenn es sich um Kinder handelt, die noch nicht urteilsfähig sind.

Erhebliche Kostensteigerung einplanen

Die Anpassungen im Geschäftsmodell unter dem Programm CASA EES bzw. die Anwendung der Standardberechnung unter OVS-ES bedeuten in den allermeisten Fällen eine Zunahme der Anzahl zu beschaffenden Lizenzen und zieht damit höhere Lizenzkosten nach sich.

Rabatt für Übergangszeit

Schulen, die über den Rahmenvertrag einen CASA-EES-Beitritt für drei Jahre unterzeichnen, können unter bestimmten Bedingungen von einen Übergangsrabatt profitieren.

Chancengerechtigkeit gewahrt

Alle teilnahmeberechtigten Schulen können dank des Rahmenvertrags Microsoft-Produkte zu ähnlichen Bedingungen beziehen.

Lizenzbezug ausserhalb Rahmenvertrag

Das «Cloud Solution Provider Program» (CSP) ist nicht über den Rahmenvertrag verfügbar. Damit kommen bei einem Bezug über CSP die Bedingungen des Rahmenvertrags nicht zur Anwendung. Das gleiche gilt, wenn Schulen Lizenzen direkt über Microsoft beziehen.

Schulische Cloud-Strategien langfristig planen

Microsoft setzt auf ein Geschäftsmodell, bei dem Lernende die Dienste gemäss der vorliegenden Vereinbarung lizenzkostenfrei nutzen können. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass diese Lizenzen über die Laufzeit des vorliegenden Rahmenvertrags hinaus kostenlos bleiben. Eine Neuausrichtung des Angebots durch Microsoft wäre mit weiteren Mehrkosten verbunden. Wir empfehlen generell, bereits vor dem Beschaffungsentscheid eine Ausstiegsstrategie für die gewählten Online-Dienste zu erstellen.

Faktenblatt

Wir haben die zentralen Aspekte des Rahmenvertrags in einem Faktenblatt zusammengefasst; im Besonderen wird auf die rechtlichen und kommerziellen Bedingungen der Vereinbarung eingegangen. Das Dokument richtet sich an für die Beschaffung von ICT-Mittel Verantwortlichen in den Bildungsinstitutionen und kann bei bei uns angefordert werden.

Produkte und Richtpreise

Preisgestaltung

Preise werden zwischen der beitretenden Bildungsinstitution und dem jeweiligen Handelspartner vereinbart. Microsoft unterbreitet dem Handelspartner eine Preisgestaltung basierend auf den im Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen, kann ihm jedoch die Weitergabe dieser Konditionen an die Schulen nicht vorschreiben. Wir haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Handelspartner gegenüber den Schulen.

Rabatte auf ausgewählte Produkte

Microsoft verfolgt weiterhin konsequent ihre Cloud-Strategie. Statt wie bisher generell Rabatte auf alle Mietlizenzen zu gewähren, hat sich das Unternehmen entschlossen, für folgende Produkte vorteilhaftere Konditionen anzubieten:

  • Microsoft 365 EDU A5
  • Microsoft 365 EDU A5 Step-up
  • Core Server Plattform (EES 2017)
  • M365 A5 Security

Die Preisnachlässe gelten für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags, jedoch gelten Mindestanforderungen für den Bezug der oben genannten Produkte. Richtpreise und Rabatte sind in der Zusatzvereinbarung zum Lizenzprogramm aufgeführt. Es liegt in der Verantwortung der Schulen diese einzufordern!

Für das Programm OVS-ES werden keine Rabatte mehr gewährt.

Bezugsquellen und Kontakt

Microsoft Education Partner

Dienstleistungen von Microsoft können bei allen autorisierten Microsoft Handelspartnern bezogen werden. Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Microsoft Partner brauchen wenden Sie sich bitte an Microsoft Schweiz: edu-ch@microsoft.com

Kontakt

Fragen zum Rahmenvertrag mit Microsoft richten Sie bitte an folgende Personen:

Microsoft Schweiz GmbH
Claudia Balocco
Industry Executive Education
Mobile: +41 78 844 64 26
claudia.balocco@microsoft.com

Educa
Simon Graber
Tel. +41 31 300 55 30
simon.graber@educa.ch