In den letzten Jahren finden zunehmend digitale Lehrmittel und Lernapplikationen Eingang ins Schulzimmer. Dies bringt neue Herausforderungen für deren Evaluation, Beschaffung, Einführung sowie den Einsatz mit sich.

Privatsphäre besser schützen

Das Datennutzungsprojekt «Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive» analysiert den gesamten Prozess – von der Evaluation eines Lehrmittels bis zum konkreten Einsatz an den Volksschulen – aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive. Berücksichtigt werden sowohl die vom Kanton geprüften Lehrmittel als auch weitere Lehrmittel und Lernapplikationen, die aktuell im Schulalltag zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse dienen dazu, den Schutz der Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen zu optimieren.

Vorgehen – zwischen Gesetz und Praxis

Mittels einer Analyse der bestehenden Aargauer Rechtsgrundlagen zu Lehrmitteln und zum Datenschutz wurde eine Auslegeordnung gemacht. Die Analyse bildet den Ist-Zustand ab und beinhaltet eine kritische Beurteilung, die «blinde Flecken», Problemfelder oder Diskrepanzen aus Datenschutzperspektive aufzeigt. Ergänzt wurde die Analyse durch exemplarische Einblicke in die Praxis mittels Interviews mit zuständigen Schul- oder Gemeindevertretungen. Auf dieser Grundlage werden nun konkrete Lösungsansätze für den datenschutzkonformen und sicheren Einsatz von Lehrmitteln und Lernapplikationen erarbeitet.

«  Als für den Datenschutz verantwortlich gilt, wer allein oder zusammen mit anderen über den Zweck und die Mittel der Bearbeitung entscheidet.   »

Erste Erkenntnisse

Unterschiedliche Funktionen und Rollen während der Evaluation, Einführung und dem Einsatz eines digitalen Lehrmittels respektive einer Lernapplikation führen zu verschiedenen Verantwortlichkeiten beim Datenschutz. Die Lehrmittelsteuerung des Kantons Aargau kennt, wie viele andere Deutschschweizer Kantone, mehrere Lehrmittelkategorien und Zuständigkeiten. In den Fachbereichen Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen prüft der Kanton die Lehrmittel und legt Obligatorien und Alternativ-Obligatorien fest. Dies bedeutet für die Schule, dass sie diese Lehrmittel benutzen muss. Damit entscheidet der Kanton über den Zweck und die Mittel einer Datenbearbeitung im Schulzimmer.

Theoretisch würde der Kanton damit auch die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes beim Einsatz des Lehrmittels tragen. Wie dies der Kanton bewerkstelligen kann und welche Verantwortung die Gemeinden und Schulen tragen, um Lehrmittel datenschutzkonform und sicher im Unterricht einzusetzen, wird im Projekt erarbeitet.

Neben den offiziellen Lehrmitteln gibt es diverse Lernapplikationen, die Schulen zunehmend im Unterrichtsalltag und in Eigenverantwortung einsetzen. Sie sind für den datenschutzkonformen Einsatz dieser Applikationen verantwortlich, weil sie über Zweck und Mittel der Bearbeitung entscheiden. Das Bewusstsein über diese Verantwortung ist bei Schulen respektive Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt. Hier sind bessere Informationen und umfassende Sensibilisierung notwendig. 

Bausteine für einen datenschutzkonformen und sicheren Einsatz von digitalen Lehrmitteln

Die datenschutzrechtliche Verantwortungskette zwischen Kanton, Gemeinden und Schulen im Zusammenhang mit digitalen Lehrmitteln und Lernapplikationen ist somit abhängig von der Lehrmittelsteuerung. Diese können je nach Phase (Evaluation, Einführung, Einsatz) bei unterschiedlichen Stellen angesiedelt sein.

  • Neben der Überprüfung der pädagogischen Kriterien, beinhaltet eine Lehrmittelevaluation auch eine datenschutzrechtliche Überprüfung. Darauf basierende risikominimierende Empfehlungen sind für einen datenschutzkonformen Einsatz an den Schulen nötig.
  • Die Gemeinden und Schulen stellen eine digitale Infrastruktur zur Verfügung. Diese ermöglicht die Implementierung der Empfehlungen aus der Evaluation. Anders gesagt: Dank einer sicheren Infrastruktur können die Lehrmittel datenschutzkonform im Klassenzimmer eingesetzt werden.
  • Schliesslich sind die Lehrpersonen wie auch die Schülerinnen und Schüler gefragt, digitale Lehrmittel und Lernapplikationen im Unterricht datenschutzkonform einzusetzen. Hierfür sind Sensibilisierungsmassnahmen bei allen Beteiligten wichtig.

Datenschutz ist somit eine gemeinsame Aufgabe von Kanton, Gemeinden und Schulen. Herausforderungen bestehen in der zielgerichteten Orchestrierung der einzelnen Prozesse auf den unterschiedlichen Ebenen sowie im Schaffen von interkantonalen Synergien.

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