Verschiedene Bedürfnisse und vielfältige Interessen treffen bei der Nutzung von Daten aufeinander. Um die künftige Datennutzungspolitik zu entwickeln, begleiten wir Projekte aus der Forschung, der Bildungspraxis, dem EdTech-Bereich und der Bildungsverwaltung. Wichtig ist uns, zentrale Akteure einzubeziehen sowie föderales Lernen zu ermöglichen. Denn beim Umgang mit Daten handelt es sich um einen gemeinsamen Weg im Bildungssystem. 

Vielfalt an Themen

Durch unsere bisherige Zusammenarbeit mit den Datennutzungsprojekten konnten wir bereits vielfältige Einblicke in zentrale Aspekte des Umgangs mit Daten sowie in Potenziale und Herausforderungen im Bildungsraum Schweiz gewinnen. Dabei erwiesen sich auch Projekte, die nicht ins Programm aufgenommen wurden, sowie die gesamte Phase der Projektgewinnung als wichtige Erkenntnisquellen.

Datenflüsse und -modelle, Sicherheitsstandards und Interoperabilität, Datenschutzfolgenabschätzungen, Weitergabe von Daten an Dritte und chancengerechter Einsatz von künstlicher Intelligenz: Das vielfältige Themenspektrum der Datennutzung reicht von grundlegenden Fragen im Bereich des Datenmanagements auf institutioneller Ebene über einen sicheren und effizienten Datenaustausch bis hin zum Einsatz von algorithmischen Systemen und Möglichkeiten der Sekundärnutzung. Erfreulicherweise decken die aktuellen Projekte sowohl grundlegende Fragen – wie die konkrete Umsetzung des geltenden Rechts, insbesondere der revidierten Datenschutzgesetze – als auch potenzialorientierte Aspekte wie die Erschliessung von neuen Datenquellen ab.

Zusammenarbeit mit Datennutzungsprojekten

Nach der Validierung eines Projektes definieren wir gemeinsam die projektspezifische Unterstützung. Die Professionalität unserer Mitarbeitenden, unsere Fachexpertise und Erfahrung zu Datennutzung und Datenschutz im Bildungsraum Schweiz bilden die Basis der Zusammenarbeit.

Die fachmethodische Begleitung kann Hilfestellungen zu Data Governance und Sicherheit, Ethik oder Recht beinhalten. Wir führen Workshops durch, vernetzen gezielt, bieten Mustervorlagen an und bringen unsere fachspezifischen Kenntnisse mit ein. Durch unsere beobachtende Rolle können wir zudem die Ergebnisse in Bezug auf die künftige Datennutzungspolitik sicherstellen.

Lösungsansätze im Dialog finden

Trotz der vielfältigen Themen, sind es doch die gleichen Fragen, die die Akteure beschäftigen. Stets im Fokus ist die Regulierungsfrage: Wo liegen die Verantwortlichkeiten? Wie gestaltet man Prozesse, zum Beispiel für die Evaluation von datengestützten digitalen Tools und Lehrmitteln, sinnvoll? Nach welchen Kriterien soll bewertet werden? Bisher fehlt hier die Praxiserfahrung. Im Projekt mit Profolio entwickeln wir exemplarisch Lösungsansätze wie mit datenintensiven Lehrmitteln umgegangen werden kann. Gemeinsam mit den involvierten Akteuren machen wir eine rechtliche Auslegeordnung, schauen uns bisherige Prozesse sowie involvierte Stellen an und testen Entwicklungsansätze aus.

Deutlich wird auch im zweiten Projekt «Algorithmic Sorting in Education – Vernetzung und Implikationen» der Pädagogischen Hochschule Zürich, dass dem Dialog zwischen den einzelnen Akteuren eine wichtige Rolle zukommt. Was müssen Entwicklerinnen und Entwickler von KI-basierten Bildungstechnologien wissen, was die Bildungsverwaltung, die solche Technologien beschafft und was die Lehrperson, welche diese einsetzt oder anders formuliert: Welche Rahmenbedingungen sind für einen bildungsgerechten Umgang mit KI zu schaffen? Die empirische Grundlagenforschung des SNF-Projekts liefert hier spannende Hinweise aus dem EdTech-Bereich und dem pädgogischen Kontext. Diese diskutieren wir in Workshops mit weiteren Akteuren vor dem Hintergrund der Regulierungsfrage und entwickeln, wo notwendig, konkrete Lösungsansätze, die wir anschliessend im System prüfen.

Rechtsexpertise und eine vernetzte Gesamtsicht

In den einzelnen Projekten besonders beansprucht wurde bisher unsere Rechtsexpertise. Sowohl auf Seiten der Dienstleistungsanbieter als auch in den Bildungsinstitutionen und der Bildungsverwaltung ist eine gewisse Unsicherheit bezüglich rechtskonformem Verhalten und Handeln im Umgang mit Daten zu beobachten. Wer darf was mit welchen Daten tun? Welche Dinge sind dabei zu beachten? Und welchen allgemeinen gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Daten sind die einzelnen Akteure unterworfen? Fragen, denen unser Rechtsteam schweizweit vergleichend nachgeht. Nebst der konkreten Anwendung bestehenden Rechts ist jedoch auch das Ausloten neuer gesetzlicher Grundlagen, unter anderem im Zusammenhang mit dem noch auszugestaltenden Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten ein Thema.

Regulierung beschäftigt über die rechtlichen Fragen hinaus. Insbesondere stellt sich die Frage, wo sie ansetzen soll und wie sie konkret auszugestalten ist. Das Bildungssystem ist aktuell am Lernen. Wir unterstützen es mit unserem Programm für Datennutzungsprojekte.

Im Beitrag «Wie können und sollen welche Daten genutzt werden?» haben wir potenzielle wie auch aktuelle Datennutzungsprojekte befragt, worin ihr Interesse am Programm für Datennutzungsprojekte besteht.

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