Der Rahmenvertrag mit Classtime AG regelt die vertraglichen Bedingungen beim Bezug und der Nutzung der webbasierten Plattform für Prüfungen und Lernstandskontrolle. Die Vereinbarung hält rechtliche und kommerzielle Bedingungen fest und bietet teilnahmeberechtigten Bildungseinrichtungen einheitliche Bezugskonditionen. Damit schafft sie die vertraglichen Grundlagen für eine rechtskonforme Nutzung von Classtime.

Zusammenarbeit mit privatim

Die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten «privatim» stand uns im Rahmen der Verhandlungen mit Classtime eng beratend zur Seite. Ihre Empfehlungen haben wir vollumfänglich umgesetzt. Dazu gehören erstmals auch Anforderungen, die aus dem Schrems-II Urteil resultiert sind. In der Folge hat Classtime zusätzliche technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um die Anforderungen sicherzustellen. Classtime verzichtet namentlich auf die Auswertungen von Nutzungsdaten. Stattdessen bezahlen Schulen neben den üblichen Lizenzkosten eine jährliche Pauschale für die Produktentwicklung.

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Der Navigator jetzt auch auf Italienisch

Die Web-Applikation «Navigator» präsentiert Funktionen und weitere Informationen von aktuell auf dem Markt verfügbaren Anwendungen, die im Bildungsraum Schweiz eingesetzt werden. Er unterstützt damit Verantwortliche in Schulen und Schulverwaltungen bei der Suche und Auswahl von Anwendungen. Neben Deutsch und Französisch ist der Navigator nun auch in Italienisch verfügbar.

Educa wird Mitglied der Swiss Internet Security Alliance

Seit Februar sind wir Mitglied der Swiss Internet Security Alliance (SISA). Damit leisten wir einen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung und damit auch des Bildungssystems für mögliche Gefahrenpotenziale im Umgang mit dem Internet und mit internetfähigen Geräten.

Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit Microsoft und Klärung der vergaberechtlichen Konformität

Die bestehende Vereinbarung (ehemals «Rahmenvertrag» genannt) mit Microsoft wurde bis Ende Juli 2025 verlängert. Ein externes Rechtsgutachten hält fest, dass die Rahmenvereinbarungen keine vergaberechtliche Grundlage darstellen.

Rechtliche Analyse zur Sekundärnutzung von Daten

Ein von uns in Auftrag gegebener Bericht analysiert Möglichkeiten der Sekundärnutzung von Personendaten im Bildungssystem. Der Bericht zeigt: Aus rechtlicher Sicht kommt der Fall «Sekundärnutzung» seltener vor als erwartet. Liegt eine solche vor, sind aber einige datenschutzrechtliche Fragen zu klären.