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Das Bildungssystem in Deutschland steht aktuell vor der Aufgabe, das Potenzial generativer KI-Technologien zu nutzen und verantwortungsbewusst damit umzugehen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat daher ein Impulspapier mit Anregungen veröffentlicht, wie KI zukünftig in Schulen genutzt werden können.

Am 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft (nDSG). Was bedeutet nun das neue Datenschutzgesetz für die Schulen? Vorab: Für öffentliche Schulen gilt wie bisher das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.