Covid-19 hat die Wahrnehmung der Digitalisierung in unserer Gesellschaft verändert und die Verwundbarkeit unserer digitalen Räume und unsere Abhängigkeit von aussereuropäischen Technologien deutlich gemacht.

Europäischer Weg in die digitale Gesellschaft

Im März 2021 hat die Europäische Union in diesem Kontext einen digitalen Kompass erstellt, um ihre konkreten Ambitionen und ihre Strategie für 2030 zu definieren. Sie will die digitale Zukunft Europas gestalten und definiert eine politische Agenda, die mit der Data-Governance-Verordnung, dem Gesetz über digitale Dienste, dem Gesetz über digitale Märkte und der Cyber-Sicherheitsstrategie bereits begonnen hat.

Diese politischen Ziele werden von einer Reihe digitaler Prinzipien begleitet: universeller Zugang zu digitalen Diensten, ethische Prinzipien für Algorithmen oder universelle digitale Bildung. Diese Prinzipien werden bis Ende 2021 in eine «Erklärung zu den Digitalgrundsätzen» überführt.

Dieser «europäische Weg in die digitale Gesellschaft» basiert auf der vollen Achtung der Grundrechte der Europäischen Union. Ziel ist es, bis 2030 Souveränität und mehr digitale Autonomie zu haben.

Innovative und selbstbestimmte Nutzung von Daten in der Schweiz

In der Schweiz hingegen hat die Digitalisierung erstmals eine aussenpolitische Priorität. Digitale Gouvernanz, Cybersicherheit, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung sowie digitale Selbstbestimmung sind die vier Säulen eines offenen, freien und sicheren Raums, die der Strategie Digitalaussenpolitik 2021–2024 zugrunde liegen.

In diesem Rahmen, wo das Thema Datennutzung eine unserer höchsten Prioritäten ist, beteiligen wir uns am Netzwerk «Digitale Selbstbestimmung», das vom Bund ins Leben gerufen wurde, um Erfahrungen und Austausch zwischen verschiedenen Sektoren wie Bildung, Mobilität, Energie, Gesundheit oder Medien zusammenzubringen. Ziel dieses Netzwerks ist es, die technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu identifizieren, die die Schaffung und Unterstützung zuverlässiger Datenräume begünstigen, die eine innovative Nutzung ermöglichen und die Achtung der Privatsphäre und Meinungsfreiheit garantieren. Jeder Einzelne muss in der Lage sein, die Kontrolle über die Daten zu behalten, die er verbreiten möchte. Ein Bericht zur Förderung der digitalen Selbstbestimmung und vertrauenswürdiger Datenräume wird bis Ende 2021 erstellt.

Mit diesen verschiedenen Initiativen, die gemeinsam stattfinden, bekommt der digitale Raum plötzlich eine echte Dimension. Dieser wird zu einem eigenständigen Raum, der über nationale Grenzen hinausgeht. Die Themen werden immer internationaler und bereichsübergreifender. Die Vernetzung zum Thema Digitalisierung zieht sich durch alle Bereiche.

ähnliche Beiträge

Aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts sind die Rahmenbedingungen von KI-Technologien auch im Bildungsbereich oft unklar. Das Projekt «Innovation-Sandbox für KI» will regulatorische Klarheit schaffen. Raphael von Thiessen, Leiter des Sandbox-Projekts Kanton Zürich, erläutert die Vorgehensweise.

Die bestehende Vereinbarung (ehemals «Rahmenvertrag» genannt) mit Microsoft wurde bis Ende Juli 2025 verlängert. Ein externes Rechtsgutachten hält fest, dass die Rahmenvereinbarungen keine vergaberechtliche Grundlage darstellen.

Mit der stärkeren Verbreitung von KI-Systemen im Bildungssystem tauchen viele rechtliche Fragen auf. Antworten auf einige der drängendsten Fragen gibt ein neuer Bericht, der von uns in Auftrag gegeben wurde.

Künstliche Intelligenz (KI) ist in den Schulzimmern in der Breite eingezogen. Prof. Dr. Tobias Röhl der PH Zürich schätzt für uns Potenziale und Herausforderungen beim Einsatz von KI in Schulen ein und erläutert ethische Aspekte im Umgang mit KI-Systemen.