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Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg
 
Die Kommission wurde durch einen einstimmig verabschiedeten Beschluss der schweizerischen Bundesversammlung (Parlament) im Dezember 1996 ins Leben gerufen. Sie hat den Auftrag, Umfang und Schicksal der vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg in die Schweiz gelangten Vermögenswerte historisch und rechtlich zu untersuchen. Der Schlussbericht wurde - unter dem Präsidium von Prof. Jean-François Bergier - im März 2002 publiziert.
 
Das Mandat
Die Kommission war im Rahmen ihres Mandats beauftragt, vor allem die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte zu überprüfen. Sie sind denn auch Gegenstand des grössten Teils des Schlussberichts und der 25 Bände, die von August 2001 bis März 2002 publiziert wurden. Untersuchungsgegenstand sind sämtliche in die Schweiz gelangten Vermögenswerte inklusive Versicherungswerte und Kulturgüter, und zwar sowohl der Opfer des Naziregimes als auch seiner Täter und Kollaborateure. Zudem werden die Verflechtungen schweizerischer Industrie- und Handelsunternehmen mit der nationalsozialistischen Wirtschaft untersucht - vor allem im Hinlick auf ihre Beteiligung an den "Arisierungsmassnahmen" und der Ausbeutung von Zwangsarbeitern.

Die Schweizer Flüchtlingspolitik
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die schweizerische Flüchtlingspolitik im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten und den Alliierten (deutsch-schweizerische Vereinbarung von 1938 über den "Judenstempel", mit dem die Pässe deutscher Juden gekennzeichnet wurden; 1942 Schliessung der Grenzen). Der Untersuchungszeitraum umfasst auch die Nachkriegszeit und schliesst die staatlichen Massnahmen zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte mit ein (Washingtoner Abkommen 1946, Meldebeschluss für nachrichtenlose Konten 1962).
 
Weblink
 
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