Rechtliche Aspekte
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In den letzten Jahren hat sich weltweit eine Front gegen Spam gebildet. Alle betroffenen Industriestaaten verfügen inzwischen über Gesetze oder Verordnungen, die die Verursacher von Spam zur Rechenschaft ziehen. Allerdings weisen die meisten Gesetze Lücken auf, durch die Spam weiterhin fast ungehindert dringen kann.
Rechtslage Schweiz
Seit dem 1. April 2007 ist das Versenden von Spam in der Schweiz verboten. Wer ohne Einwilligung der Empfänger Massenwerbung verschickt oder Dritte damit beauftragt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Das Gesetz sieht weiter vor, dass Mails mit einer gültigen Absenderadresse versehen werden und der Empfänger die Möglichkeit haben muss, sich von der Versandliste abzumelden.
Seit dem 1. April 2007 ist das Versenden von Spam in der Schweiz verboten. Wer ohne Einwilligung der Empfänger Massenwerbung verschickt oder Dritte damit beauftragt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Das Gesetz sieht weiter vor, dass Mails mit einer gültigen Absenderadresse versehen werden und der Empfänger die Möglichkeit haben muss, sich von der Versandliste abzumelden.
Rechtslage EU
Die seit November 2003 geltende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation legt europäische Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation fest. Sie enthält grundlegende Verpflichtungen, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU gewährleisten sollen. Dies betrifft auch das Internet und mobile Dienste.
Insbesondere führt die Richtlinie ein EU-weites Spam-Verbot ein: Sofern sie nicht der Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung dient, ist E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung der Adressaten gestattet. Vorgetäuschte Absender und ungültige Rückadressen, wie Spam-Versender sie häufig verwenden, sind verboten.
Die seit November 2003 geltende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation legt europäische Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation fest. Sie enthält grundlegende Verpflichtungen, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU gewährleisten sollen. Dies betrifft auch das Internet und mobile Dienste.
Insbesondere führt die Richtlinie ein EU-weites Spam-Verbot ein: Sofern sie nicht der Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung dient, ist E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung der Adressaten gestattet. Vorgetäuschte Absender und ungültige Rückadressen, wie Spam-Versender sie häufig verwenden, sind verboten.
Rechtslage USA
Seit dem 1. Januar 2004 ist in den USA ein bundesweites Gesetz gegen Spam in Kraft getreten. Demnach werden in den USA diejenigen, die unverlangt Werbe eMails versenden, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Auf der anderen Seite aber werden in diesem Gesetz, anstatt unerwünschte E-Mail-Werbung generell zu verbieten, Regeln aufgestellt, wie eine legale E-Mail-Werbung auszusehen hat - mit dem Zusatz, dass der User auf der Site die Möglichkeit haben muss, sich aus der Versandliste auszutragen.
Seit dem 1. Januar 2004 ist in den USA ein bundesweites Gesetz gegen Spam in Kraft getreten. Demnach werden in den USA diejenigen, die unverlangt Werbe eMails versenden, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Auf der anderen Seite aber werden in diesem Gesetz, anstatt unerwünschte E-Mail-Werbung generell zu verbieten, Regeln aufgestellt, wie eine legale E-Mail-Werbung auszusehen hat - mit dem Zusatz, dass der User auf der Site die Möglichkeit haben muss, sich aus der Versandliste auszutragen.

