Heil- und Sonderpädagogik: Welche Perspektiven gibt es?
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Verglichen mit fachbezogenem Unterricht in der Primar- und Sekundarstufe (obligatorische Schule) ist die Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit sowie die Berufsausbildung für behinderte Menschen nur wenig entwickelt. Die Frage nach den anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten und den beruflichen Perspektiven stellt sich für die Betroffenen je nach Art seiner, bzw. ihrer, Behinderung anders.
Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG)
Für Jugendliche mit Problemen in der Schule und in der Ausbildung bietet das Berufsausbildungsgesetz vom 1. Januar 2004 die Möglichkeit zu einer Erstausbildung in unterschiedlichen Bereichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Bescheinigung (weitere Informationen im folgenden Dokument.
Es gibt weitere Angebote für Jugendliche, die die Anforderungen für die staatliche Bescheinung nicht erbringen können; beispielsweise eine praktische Ausbildung gemäß INSOS.
Berufliche Orientierung
In allen Fällen stellen die kantonalen Einrichtungen zur beruflichen Orientierung und ggf. die IV-Stellen zur beruflichen Orientierung die besten Ressourcen bei der Berufswahl dar. Die berufliche Orientierung wird von den kantonalen IV-Stellen (LAI Art. 57, d) geleistet.
Finanzielle Unterstützung
Trotz Inkrafttretens des NFA (Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen) am 1. Januar 2008, muss darauf hingewiesen werden, dass die Invaliditätsversicherung (IV) für die Erstattung zusätzlicher Kosten aufgrund der Erstausbildung der Jugendlichen, die die Kriterien der IV (der Art. 16 LAI ist immer noch in Kraft) erfüllen, zuständig bleibt.
Für Jugendliche mit Problemen in der Schule und in der Ausbildung bietet das Berufsausbildungsgesetz vom 1. Januar 2004 die Möglichkeit zu einer Erstausbildung in unterschiedlichen Bereichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Bescheinigung (weitere Informationen im folgenden Dokument.
Es gibt weitere Angebote für Jugendliche, die die Anforderungen für die staatliche Bescheinung nicht erbringen können; beispielsweise eine praktische Ausbildung gemäß INSOS.
Berufliche Orientierung
In allen Fällen stellen die kantonalen Einrichtungen zur beruflichen Orientierung und ggf. die IV-Stellen zur beruflichen Orientierung die besten Ressourcen bei der Berufswahl dar. Die berufliche Orientierung wird von den kantonalen IV-Stellen (LAI Art. 57, d) geleistet.
Finanzielle Unterstützung
Trotz Inkrafttretens des NFA (Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen) am 1. Januar 2008, muss darauf hingewiesen werden, dass die Invaliditätsversicherung (IV) für die Erstattung zusätzlicher Kosten aufgrund der Erstausbildung der Jugendlichen, die die Kriterien der IV (der Art. 16 LAI ist immer noch in Kraft) erfüllen, zuständig bleibt.
| Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik (SZH) | |
| Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) | |
| Berufsinformationen | |
| Schweizerischer Verband für Berufsberatung (SVB) |

