Besondere Schulung: Welche Anforderungen werden gestellt?
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Sinnes- und körperbehinderte Kinder und Jugendliche
Für sinnesbehinderte und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für nicht behinderte Kinder und Jugendliche (vgl. Primarstufe und Sekundarstufe I).
Für sinnesbehinderte und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für nicht behinderte Kinder und Jugendliche (vgl. Primarstufe und Sekundarstufe I).
Sprachbehinderte Kinder und Jugendliche
Sprachbehinderte Kinder und Jugendliche können vor der obligatorischen Schule den Sprachheilkindergarten besuchen. In der Schule werden sie logopädisch betreut - meist ein- bis zweimal pro Woche. Es besteht ein Netz von ambulanten Therapiestellen sowie eine zunehmende Anzahl von Sonderschulplätzen.
Geistig behinderte Kinder und Jugendliche
Geistig behinderte Kinder und Jugendliche werden umfassend und ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert. Es wird zunehmend auch die integrative Schulung geistige behinderter Kinder und Jugendlicher in Anspruch genommen. Die IV unterstützt integrative Schulungsformen für geistig behinderte Kinder, wenn entsprechende kantonale Rahmenpapiere bestehen und das betreffende Kind und seine Lehrperson administrativ einer Sonderschule unterstellt sind. Im Zuge der NFA (siehe oben) ist noch weitgehend unklar, wie die integrative Schulung behinderter Kinder in Zukunft durchgeführt wird.
Lernzielkontrollen
Lehrerinnen und Lehrer in Sonderschulen führen laufend Evaluationen der (individuellen) Lernziele durch. Prüfungen am Ende des Schuljahres sind selten, ebenso Bestimmungen für die Versetzung in die nächste Klasse. Am Ende eines Schuljahres werden Lernberichte abgegeben. Notenzeugnisse sind in der Sonderschule wenig gebräuchlich, werden jedoch in besonderen Schulungsformen der Regelschule im Rahmen der kantonalen Regelungen der Volksschule vergeben (oft ab den letzten Klassen der Primarschule).
Sprachbehinderte Kinder und Jugendliche können vor der obligatorischen Schule den Sprachheilkindergarten besuchen. In der Schule werden sie logopädisch betreut - meist ein- bis zweimal pro Woche. Es besteht ein Netz von ambulanten Therapiestellen sowie eine zunehmende Anzahl von Sonderschulplätzen.
Geistig behinderte Kinder und Jugendliche
Geistig behinderte Kinder und Jugendliche werden umfassend und ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert. Es wird zunehmend auch die integrative Schulung geistige behinderter Kinder und Jugendlicher in Anspruch genommen. Die IV unterstützt integrative Schulungsformen für geistig behinderte Kinder, wenn entsprechende kantonale Rahmenpapiere bestehen und das betreffende Kind und seine Lehrperson administrativ einer Sonderschule unterstellt sind. Im Zuge der NFA (siehe oben) ist noch weitgehend unklar, wie die integrative Schulung behinderter Kinder in Zukunft durchgeführt wird.
Lernzielkontrollen
Lehrerinnen und Lehrer in Sonderschulen führen laufend Evaluationen der (individuellen) Lernziele durch. Prüfungen am Ende des Schuljahres sind selten, ebenso Bestimmungen für die Versetzung in die nächste Klasse. Am Ende eines Schuljahres werden Lernberichte abgegeben. Notenzeugnisse sind in der Sonderschule wenig gebräuchlich, werden jedoch in besonderen Schulungsformen der Regelschule im Rahmen der kantonalen Regelungen der Volksschule vergeben (oft ab den letzten Klassen der Primarschule).

