Pädagogische Hochschulen: Was kommt nach dem Abschluss?
![]() | Die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Weiterbildung von Lehrpersonen definieren Weiterbildung als Teil des Berufsauftrags von Lehrerinnen und Lehrern. Gleichzeitig soll die Weiterbildung einer Lehrperson auch eine bewusste Gestaltung ihrer persönlichen Berufslaufbahn erlauben. Zu letzterem gehört auch ein gutes Personalmanagement innerhalb des Schulbetriebes. Ein weiterer Aspekt von Weiterbildung ist der Erwerb von Zusatzqualifikationen im Lehrberuf. |
Zusatzausbildungen für den Lehrberuf
Das Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die "Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf vom 17. Juni 2004" betrifft bestimmte Ausbildungen, über die sich diplomierte Lehrpersonen für neue Funktionen im Bildungsbereich weiterqualifizieren können. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlässt für die Anerkennung entsprechende Profile.
Die Zusatzausbildung ermöglicht Lehrpersonen, anspruchsvolle Führungsaufgaben in der Schule zu übernehmen oder mit spezialisiertem und vertieftem Fachwissen einen Beitrag zur Schulentwicklung zu leisten. Die Zusatzausbildungen sollen in der Regel in modularer Form angeboten werden und Leistungsnachweise im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten umfassen.
Weiterbildungsmasterstudiengänge (Master of Advanced Studies MAS)
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) können auch Weiterbildungsmasterstudiengänge (MAS) im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten für Lehrpersonen anbieten, die - bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen und der entsprechenden Voraussetzungen der Teilnehmenden - von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ebenfalls anerkannt werden können.
Das Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die "Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf vom 17. Juni 2004" betrifft bestimmte Ausbildungen, über die sich diplomierte Lehrpersonen für neue Funktionen im Bildungsbereich weiterqualifizieren können. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlässt für die Anerkennung entsprechende Profile.
Die Zusatzausbildung ermöglicht Lehrpersonen, anspruchsvolle Führungsaufgaben in der Schule zu übernehmen oder mit spezialisiertem und vertieftem Fachwissen einen Beitrag zur Schulentwicklung zu leisten. Die Zusatzausbildungen sollen in der Regel in modularer Form angeboten werden und Leistungsnachweise im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten umfassen.
Weiterbildungsmasterstudiengänge (Master of Advanced Studies MAS)
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) können auch Weiterbildungsmasterstudiengänge (MAS) im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten für Lehrpersonen anbieten, die - bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen und der entsprechenden Voraussetzungen der Teilnehmenden - von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ebenfalls anerkannt werden können.

