Pädagogische Hochschulen: Was wird gelernt?
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Vorschulstufe und Primarstufe
Die Ausbildung umfasst die Bereiche Erziehungswissenschaften (einschliesslich Aspekte der Sonderpädagogik und der interkulturellen Pädagogik), Stufen- und Fachdidaktik, Fachausbildung und berufspraktische Ausbildung.
Ziel ist es, die Befähigung zum Unterricht allein auf der Vorschulstufe, auf der Primarstufe oder auf beiden Stufen und die Befähigung zum Unterricht in allen Fachbereichen (Generalistin/Generalist) oder in einem breiten Spektrum der Fachbereiche (Fächergruppenlehrerin/Fächergruppenlehrer)
zu erlangen.
Die Ausbildung umfasst die Bereiche Erziehungswissenschaften (einschliesslich Aspekte der Sonderpädagogik und der interkulturellen Pädagogik), Stufen- und Fachdidaktik, Fachausbildung und berufspraktische Ausbildung.
Ziel ist es, die Befähigung zum Unterricht allein auf der Vorschulstufe, auf der Primarstufe oder auf beiden Stufen und die Befähigung zum Unterricht in allen Fachbereichen (Generalistin/Generalist) oder in einem breiten Spektrum der Fachbereiche (Fächergruppenlehrerin/Fächergruppenlehrer)
zu erlangen.
Die Ausbildung befähigt die Diplomierten,
| den Bildungs- und Erziehungsauftrag ganzheitlich und entsprechend den individuellen Voraussetzungen der Kinder umzusetzen, | |
| den Entwicklungsstand und das Lernverhalten der Kinder zu erfassen und sie mit geeigneten Massnahmen zu fördern, | |
| die Sozialisation der Kinder zu unterstützen, | |
| mit anderen Lehrpersonen, der Schulleitung, den Eltern und den Behörden zusammenzuarbeiten, | |
| an der Entwicklung und Realisierung von pädagogischen Projekten mitzuarbeiten und | |
| ihre Arbeit zu evaluieren und die eigene Weiter- und Zusatzausbildung zu planen. |
Sekundarstufe I
Die Ausbildung umfasst eine fachlich-fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung (einschliesslich Aspekte der Sonderpädagogik und der interkulturellen Pädagogik) sowie eine erziehungswissenschaftliche und eine berufspraktische Ausbildung.
Ziel ist die Vermittlung von Wissens- und Handlungskompetenzen für die Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I.
Die Ausbildung befähigt die Diplomierten,
Die Ausbildung umfasst eine fachlich-fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung (einschliesslich Aspekte der Sonderpädagogik und der interkulturellen Pädagogik) sowie eine erziehungswissenschaftliche und eine berufspraktische Ausbildung.
Ziel ist die Vermittlung von Wissens- und Handlungskompetenzen für die Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I.
Die Ausbildung befähigt die Diplomierten,
| den Unterricht im Rahmen der geltenden Lehrpläne zu planen und unter Berücksichtigung interdisziplinärer Gesichtspunkte zu gestalten, | |
| die Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufsfindung zu unterstützen und auf den Übergang in eine berufliche Ausbildung oder in eine weiterführende Schule vorzubereiten, | |
| die schulischen Fähigkeiten und Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu beurteilen, | |
| mit anderen Lehrpersonen, der Schulleitung, den Eltern und den Behörden zusammenzuarbeiten, | |
| an der Entwicklung und Realisierung von pädagogischen Projekten mitzuarbeiten und | |
| ihre eigene Arbeit zu evaluieren und die eigene Weiter- und Zusatzausbildung zu planen.] |
Maturitätsschulen
Die berufliche Ausbildung umfasst die Bereiche Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik und Praxisausbildung und verbindet Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung.
Ziel ist es, die Befähigung zu erlangen, als Lehrkraft für Maturitätsschulen ein bis zwei Fächer (gemäss Maturitätsanerkennungsreglement [MAR]) zu unterrichten.
Die Ausbildung befähigt die Diplomierten,
Die berufliche Ausbildung umfasst die Bereiche Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik und Praxisausbildung und verbindet Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung.
Ziel ist es, die Befähigung zu erlangen, als Lehrkraft für Maturitätsschulen ein bis zwei Fächer (gemäss Maturitätsanerkennungsreglement [MAR]) zu unterrichten.
Die Ausbildung befähigt die Diplomierten,
| den Unterricht im Rahmen der geltenden Lehrpläne zu planen und unter Berücksichtigung interdisziplinärer Gesichtspunkte zu gestalten, | |
| den Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse im Hinblick auf ein Hochschulstudium zu vermitteln, | |
| die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie selbstständig denken und verantwortungsbewusst handeln können, | |
| die Fähigkeiten und Leistungen der Schülerinnen und Schülern zu beurteilen, | |
| mit den anderen Lehrpersonen, der Schulleitung und den Eltern zusammenzuarbeiten, | |
| ihre eigene Arbeit zu evaluieren, | |
| an der Entwicklung und Realisierung von pädagogischen Projekten mitzuarbeiten und |
| ihre eigene Fort- und Weiterbildung zu planen. |
| Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen SKPH | |
| Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK |

