Päd. Hochschulen: Wer kann eine Ausbildung beginnen?
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Die Mindestanforderungen für die Zulassung zu den Studiengängen sind durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) geregelt:
| Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993, | |
| Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und Primarstufe vom 10. Juni 1999, | |
| Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I vom 26. August 1999, | |
| Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen vom 4. Juni 1998. |
Die Einhaltung dieser Regelungen gilt als Mindestvoraussetzung für die gesamtschweizerische Anerkennung der Studiengänge.
Vorschulstufe und Primarstufe
Die Zulassung zum Studium erfordert
Vorschulstufe und Primarstufe
Die Zulassung zum Studium erfordert
| eine gymnasiale Maturität, | |
| ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom oder | |
| den Abschluss einer Fachhochschule. |
Führt die Ausbildung ausschliesslich zum Diplom für die Vorschulstufe, berechtigt auch das Diplom einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule oder ein Fachmittelschulausweis zur Zulassung.
Zum Studium zugelassen werden können auch Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fachmittelschulausweises, eines Diploms einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule (DMS) oder einer anerkannten Handelsmittelschule und Berufsleute, die über eine Berufsmaturität oder einen Abschluss einer mindestens dreijährigen, anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen (diese Kandidatinnen und Kandidaten haben vor Studienbeginn im Rahmen einer Ergänzungsprüfung den Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik zu erbringen) sowie Inhaberinnen und Inhaber einer anerkannten Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik.
Sekundarstufe I
Die Zulassung zum Studium erfordert
Zum Studium zugelassen werden können auch Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fachmittelschulausweises, eines Diploms einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule (DMS) oder einer anerkannten Handelsmittelschule und Berufsleute, die über eine Berufsmaturität oder einen Abschluss einer mindestens dreijährigen, anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen (diese Kandidatinnen und Kandidaten haben vor Studienbeginn im Rahmen einer Ergänzungsprüfung den Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik zu erbringen) sowie Inhaberinnen und Inhaber einer anerkannten Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik.
Sekundarstufe I
Die Zulassung zum Studium erfordert
| eine gymnasiale Maturität, | |
| ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe oder | |
| den Abschluss einer Fachhochschule. |
Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Fachmaturität, einen anerkannten Fachmittelschulausweis, eine Berufsmaturität oder einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zur Ausbildung zugelassen werden, sofern sie einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn des Studiums ausweisen können.
Maturitätsschulen
Die Unterrichtsbefähigung in einem Fach setzt einen Master-Abschluss beziehungsweise einen äquivalenten Abschluss in den entsprechenden Studienrichtungen an einer Hochschule voraus. Die berufsbezogene Ausbildung kann entweder im Anschluss an die fachwissenschaftliche Ausbildung erfolgen oder parallel dazu. Sie vermittelt die notwendigen Wissens- und Handlungskompetenzen für den Unterricht an Maturitätsschulen.
Maturitätsschulen
Die Unterrichtsbefähigung in einem Fach setzt einen Master-Abschluss beziehungsweise einen äquivalenten Abschluss in den entsprechenden Studienrichtungen an einer Hochschule voraus. Die berufsbezogene Ausbildung kann entweder im Anschluss an die fachwissenschaftliche Ausbildung erfolgen oder parallel dazu. Sie vermittelt die notwendigen Wissens- und Handlungskompetenzen für den Unterricht an Maturitätsschulen.
| Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen SKPH | |
| Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK |

