Pädagogische Hochschulen: Was ist neu?
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Hochschullandschaft
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Universitätsförderungsgesetzes soll auf Bundesebene ein neues, für alle Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen einschliesslich Pädagogische Hochschulen) geltendes Gesetz geschaffen werden. Für die Steuerung des Gesamtsystems "Hochschullandschaft" ist auf der Grundlage eines neuen Bildungsartikels in der Bundesverfassung eine gemeinsame Hochschulkonferenz von Bund und Kantonen vorgesehen. Diese soll auf politischer Ebene das einzige Organ sein, das die schweizerische Hochschullandschaft steuert.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Universitätsförderungsgesetzes soll auf Bundesebene ein neues, für alle Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen einschliesslich Pädagogische Hochschulen) geltendes Gesetz geschaffen werden. Für die Steuerung des Gesamtsystems "Hochschullandschaft" ist auf der Grundlage eines neuen Bildungsartikels in der Bundesverfassung eine gemeinsame Hochschulkonferenz von Bund und Kantonen vorgesehen. Diese soll auf politischer Ebene das einzige Organ sein, das die schweizerische Hochschullandschaft steuert.
Die neue Hochschulgesetzgebung hat folgende Ziele:
| Schaffung eines einheitlichen gesamtschweizerischen Hochschul- und Forschungsraums, | |
| Stärkung der Steuerung des Gesamtsystems, | |
| Vereinheitlichung und Vereinfachung der Finanzierungsregeln zum Zweck der Steigerung der Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen, | |
| Schaffung von Mechanismen zur Verbesserung der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen. |
Zweistufiges Studienmodell gemäss Bologna
Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erliess am 5. Dezember 2002 Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen (FH) und den Pädagogischen Hochschulen (PH). Diese Richtlinien stellen die gesamtschweizerische Koordination der umfassenden Studienreform sicher, die mit der "Erklärung von Bologna" im Jahre 1999 europaweit initiiert wurde. Bis zum Jahr 2010 sollen sämtliche Studiengänge auf das neue, zweistufige Studienmodell umgestellt sein. Die erste Studienstufe wird mit dem Bachelordiplom abgeschlossen, die zweite Studienstufe mit dem Masterdiplom.
Mit dem zweistufigen Studienmodell Bachelor/Master wird ein System mit leicht verständlichen und vergleichbaren Hochschulabschlüssen eingeführt, etabliert sich ein Punktesystem zur Anrechnung vergleichbarer Studienleistungen und es werden Massnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung eingeleitet.
Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erliess am 5. Dezember 2002 Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen (FH) und den Pädagogischen Hochschulen (PH). Diese Richtlinien stellen die gesamtschweizerische Koordination der umfassenden Studienreform sicher, die mit der "Erklärung von Bologna" im Jahre 1999 europaweit initiiert wurde. Bis zum Jahr 2010 sollen sämtliche Studiengänge auf das neue, zweistufige Studienmodell umgestellt sein. Die erste Studienstufe wird mit dem Bachelordiplom abgeschlossen, die zweite Studienstufe mit dem Masterdiplom.
Mit dem zweistufigen Studienmodell Bachelor/Master wird ein System mit leicht verständlichen und vergleichbaren Hochschulabschlüssen eingeführt, etabliert sich ein Punktesystem zur Anrechnung vergleichbarer Studienleistungen und es werden Massnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung eingeleitet.

