Pädagogische Hochschulen: Überblick
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Mit der 1995 beschlossenen Tertiarisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz wurde eine Reform eingeleitet, die den neuen Anforderungen an den Lehrberuf auch in der Ausbildung Rechnung tragen will. Mit der Reform werden zwei hauptsächliche Ziele verfolgt: eine höhere Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer sowie die gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler Lehrdiplome.
Die Ausbildung von Lehrkräften für die Vorschulstufe, Primarstufe sowie für die Sekundarstufe I und die Maturitätsschulen erfolgt zum grössten Teil an Pädagogischen Hochschulen (PH), die gemäss ihrem Leistungsauftrag den Status von Fachhochschulen (FH) haben. Analog zu diesen haben sie Leistungsaufträge
| in der Lehre (Ausbildung und Weiterbildung), | |
| in angewandter Forschung und Entwicklung, | |
| für Dienstleistungen (Beratung und weitere Dienstleistungsangebote). |
Die Aus- und Weiterbildungen erfolgen wissenschaftsbasiert und sind professions- und praxisbezogen.
In zwei Kantonen erfolgt die Ausbildung der Lehrkräfte an universitären Hochschulen bzw. an einem Institut im tertiären Bereich (universitäre Hochschule Freiburg: Sekundarstufe I und II; Université de Genève [FAPSE]: Vorschul- und Primarstufe; Institut de formation des maîtres et maîtresses de l'enseignement secondaire [IFMES]: Sekundarstufe I und II).
Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Die insgesamt 16 Pädagogischen Hochschulen (PH) sind kantonal bzw. interkantonal geregelte und finanzierte Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Für ausserkantonale Studierende werden Abgeltungen via Fachhochschulvereinbarung bezahlt.
In zwei Kantonen erfolgt die Ausbildung der Lehrkräfte an universitären Hochschulen bzw. an einem Institut im tertiären Bereich (universitäre Hochschule Freiburg: Sekundarstufe I und II; Université de Genève [FAPSE]: Vorschul- und Primarstufe; Institut de formation des maîtres et maîtresses de l'enseignement secondaire [IFMES]: Sekundarstufe I und II).
Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Die insgesamt 16 Pädagogischen Hochschulen (PH) sind kantonal bzw. interkantonal geregelte und finanzierte Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Für ausserkantonale Studierende werden Abgeltungen via Fachhochschulvereinbarung bezahlt.
Lehrdiplom in Schulischer Heilpädagogik
Gemäss Reglement über die "Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik vom 27. August 1998" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) umfasst das an ein Lehrdiplom für Regelklassen bzw. an einen Bachelor in einem verwandten Studienbereich anschliessende Studium 90-120 ECTS-Punkte und entspricht einem Master-Studiengang. Die Ausbildung vermittelt Wissens-, Handlungs- und Persönlichkeitskompetenzen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lern- und/oder Verhaltensschwierigkeiten.
Logopädie und Psychomotoriktherapie
Das Reglement über die "Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie vom 3. November 2000" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) enthält Mindestanforderungen für diese Ausbildungen, die an Hochschulen angeboten werden. Die Ausbildung umfasst mindestens 180 ECTS-Punkte.
Die Abschlüsse berechtigen zu folgenden geschützten Titeln:
Gemäss Reglement über die "Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik vom 27. August 1998" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) umfasst das an ein Lehrdiplom für Regelklassen bzw. an einen Bachelor in einem verwandten Studienbereich anschliessende Studium 90-120 ECTS-Punkte und entspricht einem Master-Studiengang. Die Ausbildung vermittelt Wissens-, Handlungs- und Persönlichkeitskompetenzen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lern- und/oder Verhaltensschwierigkeiten.
Logopädie und Psychomotoriktherapie
Das Reglement über die "Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie vom 3. November 2000" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) enthält Mindestanforderungen für diese Ausbildungen, die an Hochschulen angeboten werden. Die Ausbildung umfasst mindestens 180 ECTS-Punkte.
Die Abschlüsse berechtigen zu folgenden geschützten Titeln:
| Dipl. Psychomotoriktherapeutin (EDK) / Dipl. Psychomotoriktherapeut (EDK) | |
| Dipl. Logopädin (EDK) / Dipl. Logopäde (EDK) |
Lehrkräfte Berufsfachschulen, höhere Fachschulen (HF)
Lehrkräfte, die in der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung unterrichten, verfügen über eine fachliche, pädagogische und methodisch-didaktische Ausbildung. Die berufliche Aus- und Weiterbildung erfolgt nicht an den Pädagogischen Hochschulen, sondern am Schweizerischen Institut für Berufspädagogik (SIBP) und ist durch den Bund geregelt. Künftig soll die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen am zu errichtenden Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung erfolgen. Das Hochschulinstitut wird Diplomstudiengänge für Studierende mit Hochschulabschluss oder mit Abschluss der höheren Berufsbildung anbieten. Der Diplomstudiengang umfasst 60 ECTS-Punkte.
Die Abschlüsse berechtigen zu folgenden geschützten Titeln:
Lehrkräfte, die in der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung unterrichten, verfügen über eine fachliche, pädagogische und methodisch-didaktische Ausbildung. Die berufliche Aus- und Weiterbildung erfolgt nicht an den Pädagogischen Hochschulen, sondern am Schweizerischen Institut für Berufspädagogik (SIBP) und ist durch den Bund geregelt. Künftig soll die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen am zu errichtenden Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung erfolgen. Das Hochschulinstitut wird Diplomstudiengänge für Studierende mit Hochschulabschluss oder mit Abschluss der höheren Berufsbildung anbieten. Der Diplomstudiengang umfasst 60 ECTS-Punkte.
Die Abschlüsse berechtigen zu folgenden geschützten Titeln:
| Dipl. Lehrerin / Dipl. Lehrer der Höheren Fachschulen. | |
| Dipl. Berufsfachschullehrerin / Dipl. Berufsfachschullehrer |
Der Abschluss des Masterstudiengangs im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Punkten führt zum geschützten Titel "Master of Science in Berufsbildung".
| Entwicklungen | |
| Statistische Daten | |
| Aufnahmebedingungen | |
| Lerninhalte | |
| Organisation | |
| Weiterführende Ausbildung |

