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Home > Bildungssystem > Das schweizerische Bildungssystem > Sekundarstufe I > 
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Sekundarstufe I: Welche Anforderungen werden gestellt?
 
Während des Schuljahrs führen Lehrerinnen und Lehrer in den betreffenden Fächern laufend Tests durch. In der Regel wird eine Notenskala von 1 bis 6 verwendet (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). In der Mehrzahl der Kantone werden zweimal im Jahr Zeugnisse abgegeben. Zusätzlich zum Zeugnis findet in der Regel ein Beurteilungsgespräch mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern/Erziehungsberechtigten statt. Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten können ebenfalls Teil der Beurteilung sein. Schriftliche Lernberichte werden selten angewendet. In verschiedenen Kantonen werden in bestimmten Schuljahren und Fächern fakultative oder obligatorische Jahresschlussprüfungen, Orientierungs- und Vergleichsarbeiten oder klassenbezogene Leistungsstandsmessungen durchgeführt. Diese können als Standortbestimmung oder Leistungsbeurteilung für die Schülerin und den Schüler genutzt werden und erlauben es den Lehrpersonen, den Erfolg der Klasse im Vergleich zum Lernerfolg anderer Klassen einzuschätzen. Es laufen Projekte, in denen am Ende des achten Schuljahres eine Standortbestimmung vorgenommen wird, um die Schülerinnen und Schüler im neunten Schuljahr mit gezielten Massnahmen zu fördern. Im neunten Schuljahr können Abschlussarbeiten oder Portfolios mit einem persönlichen Leistungsprofil der Jugendlichen erprobt werden. In verschiedenen Kantonen gibt es Bestrebungen zur Koordination der Leistungsmessung.
Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, eine Klasse zu überspringen. Es werden auch individuelle Förderangebote in der Regelklasse angeboten. Auf der Sekundarstufe I gibt es wenige Spezialklassen oder -schulen für besonders Begabte.
 
Übertritt in die nächste Klasse
Die Versetzung in die nächste Klasse erfolgt aufgrund der Leistungen, die während eines Schuljahrs erbracht werden. Für die Versetzung in die nächste Klasse sind ein genügender Gesamtnotendurchschnitt und in der Regel genügende Noten in den Kernfächern erforderlich.
Ist ein Zeugnis ungenügend, erfolgt eine provisorische Versetzung. Ist das nächste Zeugnis wieder ungenügend, erfolgt keine Versetzung in die nächst höhere Klasse. Der Schüler/die Schülerin kann die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe wiederholen oder im nächst tieferen Schultyp bzw. in einem tieferen Niveau weiterfahren, ggf. ist auch die Zuteilung zu sonderpädagogischen Fördermassnahmen notwendig. Schülerinnen und Schüler, welche den Unterricht im Schultyp mit Grundansprüchen bzw. im tiefsten Anspruchsniveau besuchen, können die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe in einem höheren Schultyp bzw. in einem höheren Anforderungsniveau repetieren, um damit ihre Bildungschancen zu verbessern.

Abschlussprüfungen
Es gibt keine gesamtschweizerische Schulabschlussprüfung der obligatorischen Schule und somit auch kein entsprechendes Abschlusszeugnis. Wenige Kantone führen am Ende der Sekundarstufe I in den Hauptfächern eine Abschlussprüfung durch entweder in einzelnen oder in allen Schultypen bzw. Anspruchsniveaus.
 
Weitere Informationen
 
Externer LinkEDK-Kantonsumfragen
Externer LinkKantonale Erziehungsdirektionen
Externer LinkStellwerk
Externer LinkNetzwerk Beurteilen
Externer LinkBFS: Bildungssystemindikatoren: Repetition in der obligatorischen Schule
Externer LinkNetzwerk für Begabungsförderung