Sekundarstufe I: Welche Anforderungen werden gestellt?
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Während des Schuljahrs führen Lehrerinnen und Lehrer in den betreffenden Fächern laufend Tests durch. In der Regel wird eine Notenskala von 1 bis 6 verwendet (6 = beste Note). In der Mehrzahl der Kantone bekommen die Schülerinnen und Schüler zweimal im Jahr Zeugnisse. Zusätzlich verfassen Lehrerinnen und Lehrer in einzelnen Kantonen schriftliche Lernberichte. Diese Lernberichte beinhalten auch Angaben über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten und integrieren teilweise auch eine Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler. Einige Kantone führen Beurteilungsprojekte durch, in denen Schülerinnen und Schüler eine Sammlung von Aufgabenstellungen, die zentrale Bereiche des entsprechenden Lehrplans abdecken, lösen. Weiter gibt es Beurteilungsprojekte, in denen Schülerinnen und Schülern aufgrund von durchgeführten Tests Aussagen über ihr Leistungsprofil erhalten.
Übertritt in die nächste Klasse
Die Versetzung in die nächste Klasse erfolgt aufgrund der Leistungen, die während eines Schuljahrs erbracht werden. Für die Versetzung in die nächste Klasse sind ein genügender Gesamtnotendurchschnitt und genügende Noten in den Grundlagefächern erforderlich.
Die mobile Repetitionsquote auf der Sekundarstufe I beläuft sich 2003 auf 2%. Demnach besuchen 2% der Schülerinnen und Schüler die gleiche Klasse in einem anderen Schultyp als im Vorjahr. 1,7% der Schülerinnen und Schüler besuchen 2003 die gleiche Klasse im gleichen Schultyp wie im Vorjahr (stabile Repetitionsquote).
(Daten BFS 2003)
Durchlässigkeit
In allen Kantonen mit mehreren Schultypen ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Leistungen in einen anderen Schultyp übertreten (vom Schultyp mit Grundansprüchen in den Schultyp mit erweiterten Ansprüchen und umgekehrt) bzw. in ein anderes Leistungsniveau wechseln. Um vom Schultyp mit Grundansprüchen in den Schultyp mit erweiterten Ansprüchen übertreten zu können, muss gegebenenfalls ein Schuljahr wiederholt werden. Durch ein zehntes (freiwilliges) Schuljahr kann der Stand erreicht werden, den Schulen mit erweiterten Ansprüchen am Ende des neunten Schuljahres anstreben.
Abschlussprüfungen
Die meisten Kantone der Westschweiz und das Tessin führen am Ende der Sekundarstufe I eine Abschlussprüfung durch. In der Deutschschweiz laufen für das neunte Schuljahr Projekte bezüglich Abschlussarbeiten oder Abschlussprüfungen.
Die Versetzung in die nächste Klasse erfolgt aufgrund der Leistungen, die während eines Schuljahrs erbracht werden. Für die Versetzung in die nächste Klasse sind ein genügender Gesamtnotendurchschnitt und genügende Noten in den Grundlagefächern erforderlich.
Die mobile Repetitionsquote auf der Sekundarstufe I beläuft sich 2003 auf 2%. Demnach besuchen 2% der Schülerinnen und Schüler die gleiche Klasse in einem anderen Schultyp als im Vorjahr. 1,7% der Schülerinnen und Schüler besuchen 2003 die gleiche Klasse im gleichen Schultyp wie im Vorjahr (stabile Repetitionsquote).
(Daten BFS 2003)
Durchlässigkeit
In allen Kantonen mit mehreren Schultypen ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Leistungen in einen anderen Schultyp übertreten (vom Schultyp mit Grundansprüchen in den Schultyp mit erweiterten Ansprüchen und umgekehrt) bzw. in ein anderes Leistungsniveau wechseln. Um vom Schultyp mit Grundansprüchen in den Schultyp mit erweiterten Ansprüchen übertreten zu können, muss gegebenenfalls ein Schuljahr wiederholt werden. Durch ein zehntes (freiwilliges) Schuljahr kann der Stand erreicht werden, den Schulen mit erweiterten Ansprüchen am Ende des neunten Schuljahres anstreben.
Abschlussprüfungen
Die meisten Kantone der Westschweiz und das Tessin führen am Ende der Sekundarstufe I eine Abschlussprüfung durch. In der Deutschschweiz laufen für das neunte Schuljahr Projekte bezüglich Abschlussarbeiten oder Abschlussprüfungen.

