Vorschulstufe: Was ist neu?
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Neben der Diskussion um die Grund- und Basisstufe beziehen sich die Reformen in der Vorschulerziehung auf die Bereiche Kindergartenobligatorium und Blockzeiten sowie Neugestaltung von Lehrplänen:
Basis- und Grundstufe
Breit diskutiert werden in der Schweiz die Flexibilisierung des Übergangs von der Vorschule zur Primarschule und die Neugestaltung der Schuleintrittsphase:
Die Basis- oder Grundstufe ist konzipiert für die vier- bis achtjährigen Kinder. Das Eintrittsalter und das Austrittsalter für diese erste Schulstufe sind flexibel ausgestaltet und berücksichtigen den Entwicklungsstand der Kinder. Je nach Modell werden zwei Kindergartenjahre mit den ersten beiden Primarstufenjahren zusammengefasst (Basisstufe: -2/+2) oder es erfolgt eine Zusammenlegung der ersten Kindergartenjahre mit dem ersten Primarschuljahr (Grundstufe 2/+1).
Im August 2000 erliess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) "Erste Empfehlungen zur Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder in der Schweiz". Darin wird u. a. festgehalten, dass
Breit diskutiert werden in der Schweiz die Flexibilisierung des Übergangs von der Vorschule zur Primarschule und die Neugestaltung der Schuleintrittsphase:
Die Basis- oder Grundstufe ist konzipiert für die vier- bis achtjährigen Kinder. Das Eintrittsalter und das Austrittsalter für diese erste Schulstufe sind flexibel ausgestaltet und berücksichtigen den Entwicklungsstand der Kinder. Je nach Modell werden zwei Kindergartenjahre mit den ersten beiden Primarstufenjahren zusammengefasst (Basisstufe: -2/+2) oder es erfolgt eine Zusammenlegung der ersten Kindergartenjahre mit dem ersten Primarschuljahr (Grundstufe 2/+1).
Im August 2000 erliess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) "Erste Empfehlungen zur Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder in der Schweiz". Darin wird u. a. festgehalten, dass
| in den Kantonen koordinierte Versuche mit der Basis- oder Grundstufe durchgeführt werden sollen; | |
| die Basis- oder Grundstufe längstens bis Ende des zweiten Primarschuljahres dauert; | |
| der Eintritt in die Basis- oder Grundstufe frühestens zwei Jahre vor dem heutigen Beginn der Schulpflicht erfolgt; | |
| Aspekte der Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen sowie die didaktischen Innovationen in die Schulentwicklungskonzepte der Basis- bzw. Grundstufe integriert werden. |
Schulentwicklungsprojekte
In zahlreichen Schulentwicklungsprojekten führen die Kantone bzw. Bildungsregionen zurzeit Schulversuche zu den Modellen der Grund- oder Basisstufe durch. In zwei Kantonen ist ein Basiszyklus bereits bestehendes offizielles Modell.
In der geplanten Erweiterung des Schulkonkordats von 1970 wird die Flexibilisierung des Schuleintritts neu geregelt. Grundlagen für diese Regelung bietet die Analyse der kantonalen und regionalen Schulversuche zur Basis- oder Grundstufe.
Kindergartenobligatorium
Der Trend geht in den Kantonen dahin, dass der Kindergarten obligatorisch wird. 1999 führte der Kanton Luzern ein einjähriges Obligatorium des Kindergartenbesuchs ein und verpflichtete die Gemeinden, die Dauer des Kindergartens auf zwei Jahre auszudehnen. Weitere Kantone haben ebenfalls ein Kindergartenobligatorium eingeführt oder entsprechende Projekte bzw. Diskussionen sind im Gange.
Blockzeiten
Immer mehr Kantone führen im Kindergarten Blockzeiten ein. In mehr als der Hälfte aller Kantone ist die versuchsweise oder definitive Einführung von Blockzeiten im Umfang von mindestens je drei Stunden an mindestens fünf Vormittagen in einzelnen Gemeinden oder umfassend im gesamten Kanton vorgesehen.
Lehrpläne
Lehr- und Lernformen des Kindergartens und der ersten Schuljahre haben sich einander angenähert. Zahlreiche Kantone haben neue Kindergartenlehrpläne eingeführt. Die Tätigkeiten im Kindergarten enthalten Lehr- und Lernprozesse und verfolgen systematisch verbindliche Ziele.
In zahlreichen Schulentwicklungsprojekten führen die Kantone bzw. Bildungsregionen zurzeit Schulversuche zu den Modellen der Grund- oder Basisstufe durch. In zwei Kantonen ist ein Basiszyklus bereits bestehendes offizielles Modell.
In der geplanten Erweiterung des Schulkonkordats von 1970 wird die Flexibilisierung des Schuleintritts neu geregelt. Grundlagen für diese Regelung bietet die Analyse der kantonalen und regionalen Schulversuche zur Basis- oder Grundstufe.
Kindergartenobligatorium
Der Trend geht in den Kantonen dahin, dass der Kindergarten obligatorisch wird. 1999 führte der Kanton Luzern ein einjähriges Obligatorium des Kindergartenbesuchs ein und verpflichtete die Gemeinden, die Dauer des Kindergartens auf zwei Jahre auszudehnen. Weitere Kantone haben ebenfalls ein Kindergartenobligatorium eingeführt oder entsprechende Projekte bzw. Diskussionen sind im Gange.
Blockzeiten
Immer mehr Kantone führen im Kindergarten Blockzeiten ein. In mehr als der Hälfte aller Kantone ist die versuchsweise oder definitive Einführung von Blockzeiten im Umfang von mindestens je drei Stunden an mindestens fünf Vormittagen in einzelnen Gemeinden oder umfassend im gesamten Kanton vorgesehen.
Lehrpläne
Lehr- und Lernformen des Kindergartens und der ersten Schuljahre haben sich einander angenähert. Zahlreiche Kantone haben neue Kindergartenlehrpläne eingeführt. Die Tätigkeiten im Kindergarten enthalten Lehr- und Lernprozesse und verfolgen systematisch verbindliche Ziele.
| edk-ost-4bis8 Schulentwicklungsprojekt Grund- und Basisstufe | |
| Kindergarten-Obligatorium, effektiver Besuch |

