Primarstufe: Was kommt nach dem Abschluss?
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Am Ende der Primarstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Abschlusszeugnis oder Abschlusszertifikat. Alle Schülerinnen und Schüler können ihre Ausbildung auf der Sekundarstufe I fortsetzen.
Übertritt in die Sekundarstufe I
Beim Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I erfolgt in Kantonen mit verschiedenen Schultypen eine erste Selektion, d.h. eine Trennung in Leistungsgruppen: Grundsätzlich gibt es zwei Schultypen: Schulen mit Grundansprüchen (z.B. "Realschulen", "Section pratique") und Schulen mit erweiterten Ansprüchen (z.B. "Sekundarschulen"). In einigen Kantonen wird die Sekundarstufe I in drei Schultypen aufgeteilt: Schulen mit Grundansprüchen (z.B. "Realschule", "Voie secondaire à options"), Schulen mit mittleren Ansprüchen (z.B. "Sekundarschule", "Voie générale") und Schulen mit höheren Ansprüchen (z.B. "Bezirksschule", "Voie de baccalauréat"). Eine Minderheit der Kantone verzichtet in der Sekundarstufe I auf die Unterscheidung.
Führung von verschiedenen Schultypen
Die Leistungen in der Primarschule und die Empfehlungen der Lehrerinnen und Lehrer entscheiden, welchen Schultyp der Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler besucht können. Die Empfehlungen der Lehrerinnen und Lehrer stützen sich nicht nur auf schulische Leistungen, sondern immer häufiger auch auf Beurteilungen der individuellen Leistungsentwicklung sowie des Arbeits- und Lernverhaltens. Häufig werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler in dieses Verfahren mit einbezogen.
Eintrittsprüfung
In einer Minderheit der Kantone müssen Schülerinnen und Schüler eine Prüfung ablegen, um in einen Schultyp mit erweiterten Ansprüchen übertreten zu können. Einige Kantone planen kantonal geeichte Prüfungsvorlagen, die zusätzlich zu den Empfehlungen der Lehrpersonen zu berücksichtigen sein werden.
Beim Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I erfolgt in Kantonen mit verschiedenen Schultypen eine erste Selektion, d.h. eine Trennung in Leistungsgruppen: Grundsätzlich gibt es zwei Schultypen: Schulen mit Grundansprüchen (z.B. "Realschulen", "Section pratique") und Schulen mit erweiterten Ansprüchen (z.B. "Sekundarschulen"). In einigen Kantonen wird die Sekundarstufe I in drei Schultypen aufgeteilt: Schulen mit Grundansprüchen (z.B. "Realschule", "Voie secondaire à options"), Schulen mit mittleren Ansprüchen (z.B. "Sekundarschule", "Voie générale") und Schulen mit höheren Ansprüchen (z.B. "Bezirksschule", "Voie de baccalauréat"). Eine Minderheit der Kantone verzichtet in der Sekundarstufe I auf die Unterscheidung.
Führung von verschiedenen Schultypen
Die Leistungen in der Primarschule und die Empfehlungen der Lehrerinnen und Lehrer entscheiden, welchen Schultyp der Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler besucht können. Die Empfehlungen der Lehrerinnen und Lehrer stützen sich nicht nur auf schulische Leistungen, sondern immer häufiger auch auf Beurteilungen der individuellen Leistungsentwicklung sowie des Arbeits- und Lernverhaltens. Häufig werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler in dieses Verfahren mit einbezogen.
Eintrittsprüfung
In einer Minderheit der Kantone müssen Schülerinnen und Schüler eine Prüfung ablegen, um in einen Schultyp mit erweiterten Ansprüchen übertreten zu können. Einige Kantone planen kantonal geeichte Prüfungsvorlagen, die zusätzlich zu den Empfehlungen der Lehrpersonen zu berücksichtigen sein werden.

