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Primarstufe: Wer kann eine Ausbildung beginnen?
 
Alle Kinder treten ohne Prüfung von der Vorschulstufe in die Primarstufe über. Behinderte Kinder werden mehrheitlich in sonderpädagogischen Einrichtungen geschult.
Wesentliche Rahmenbedingungen für die Primarstufe sind im Schulkonkordat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) festgehalten: der Eintritt in die Volksschule mit frühestens sechs Jahren, die Schulpflicht, der einheitliche Beginn des Schuljahres sowie seine Dauer.

In den meisten Kantonen erhalten die Eltern eine Ausnahmebewilligung, wenn sie den Eintritt ihres Kindes in die Primarschule wegen mangelnder Schulreife um ein Jahr verschieben möchten. Dasselbe gilt für Eltern, die den Schuleintritt um ein Jahr vorziehen möchten, weil ihr Kind bereits schulreif ist. Eine Erweiterung des Schulkonkordats von 1970 wird u. a. das Einschulungsalter sowie die frühere und flexiblere Einschulung neu regeln.
 
Weiterführende Informationen
 
Interner LinkBildungspolitischer Hintergrund
Interner LinkVorschulstufe
Externer LinkGrundlegende Informationen zur Primarstufe
Externer LinkEDK - Informationen zum Schulkonkordat