Primarstufe: Was ist neu?
![]() | |
Reformprojekte im Bereich der Volksschule
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) will durch das Projekt HarmoS die obligatorische Schule landesweit und verbindlich harmonisieren. Damit soll eine Verbesserung der Schulqualität und eine Optimierung der interkantonalen schulischen Mobilität gewährleistet werden. Das Projekt HarmoS (2003-2007/2008) umfasst die Entwicklung und Festlegung von Kompetenzmodellen und Mindeststandards für bestimmte Kernfachbereiche (Erstsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften) per Ende zweites, sechstes und neuntes Schuljahr. Die verbindliche Festlegung der Bildungsstandards wird in einer neuen Interkantonalen Vereinbarung geregelt. Diese Interkantonale Vereinbarung wird ebenfalls Eckwerte der obligatorischen Schule wie das Einschulungsalter, frühere und flexiblere Einschulung oder die Dauer der obligatorischen Schule neu regeln. In zahlreichen Kantonen werden bereits Projekte zur Flexibilisierung der Einschulung durchgeführt (vgl. Basis- und Grundstufe).
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) will durch das Projekt HarmoS die obligatorische Schule landesweit und verbindlich harmonisieren. Damit soll eine Verbesserung der Schulqualität und eine Optimierung der interkantonalen schulischen Mobilität gewährleistet werden. Das Projekt HarmoS (2003-2007/2008) umfasst die Entwicklung und Festlegung von Kompetenzmodellen und Mindeststandards für bestimmte Kernfachbereiche (Erstsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften) per Ende zweites, sechstes und neuntes Schuljahr. Die verbindliche Festlegung der Bildungsstandards wird in einer neuen Interkantonalen Vereinbarung geregelt. Diese Interkantonale Vereinbarung wird ebenfalls Eckwerte der obligatorischen Schule wie das Einschulungsalter, frühere und flexiblere Einschulung oder die Dauer der obligatorischen Schule neu regeln. In zahlreichen Kantonen werden bereits Projekte zur Flexibilisierung der Einschulung durchgeführt (vgl. Basis- und Grundstufe).
Sprachunterricht
Die koordinierte Weiterentwicklung des Sprachunterrichts umfasst eine frühe und konsequente Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Lokalsprache (erste Landessprache) und das Vermitteln von soliden Kenntnissen einer zweiten Landesprache sowie des Englischen und die Ermöglichung des Erlernens einer dritten Landessprache.
Als längerfristiges Ziel für den Fremdsprachenunterricht hat sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für die Einführung einer ersten Fremdsprache spätestens ab dem dritten Schuljahr und einer zweiten Fremdsprache spätestens ab dem fünften Schuljahr ausgesprochen. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und eine weitere Fremdsprache, in der Regel wird das Englisch sein. Die Umsetzung des EDK-Sprachenbeschlusses beginnt je nach kantonaler Situation spätestens 2010 oder 2012. Die Reihenfolge der Fremdsprachen wird innerhalb der EDK-Regionalkonferenzen geregelt.
Qualitätssicherung
Mehrere Kantone führen Selbstevaluationsprojekte zur Qualitätssicherung im Volksschulbereich durch: Bestimmte Evaluationsinstrumente ermöglichen es den Lehrpersonen den Lernerfolg der Klasse im Vergleich zum Lernerfolg anderer Klassen zu beurteilen.
Lehrpläne
Die meisten Kantone haben ihre Lehrpläne für die Primarstufe in den vergangenen Jahren überarbeitet. Neuere Lehrpläne zeichnen sich durch eine Erhöhung der Verbindlichkeit aus, indem präzisere Angaben über die erwarteten Leistungen der Schülerinnen und Schüler gemacht werden.
In der Westschweiz ist ein Rahmenlehrplan entwickelt worden, der auf eine Harmonisierung der Westschweizer Lehrpläne zielt. Der "Plan d'études cadre romand" (PECARO) definiert die Zielbeschreibungen in Form von Kompetenzen und legt Mindesterwartungen an die Schülerinnen und Schüler und Mindesterwartungen an die Schule fest. PECARO formuliert die Zielbeschreibungen für die Vorschulstufe und die obligatorische Schule. Es sind verschiedene Versionen dieses Rahmenlehrplans für Lehrpersonen, Personen der Lehrmittel- und Lehrplanentwicklung oder Eltern geplant.
In der Deutschschweiz ist die Diskussion lanciert worden, ob ein gemeinsamer Lehrplan für die Volksschule der deutschsprachigen Schweiz geschaffen werden soll.
Basis- und Grundstufe
Breit diskutiert werden in der Schweiz die Flexibilisierung des Übergangs von der Vorschule zur Primarschule und die Neugestaltung der Schuleintrittsphase: Die Basis- oder Grundstufe ist konzipiert für die vier- bis achtjährigen Kinder. Das Eintrittsalter und das Austrittsalter für diese erste Schulstufe sind flexibel ausgestaltet und berücksichtigen den Entwicklungsstand der Kinder. Je nach Modell werden zwei Kindergartenjahre mit den ersten beiden Primarstufenjahren zusammengefasst (Basisstufe: -2/+2) oder es erfolgt eine Zusammenlegung der ersten Kindergartenjahre mit dem ersten Primarschuljahr (Grundstufe 2/+1).
Empfehlungen
Im August 2000 erliess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) "Erste Empfehlungen zur Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder in der Schweiz". Darin wird u. a. festgehalten, dass
Die koordinierte Weiterentwicklung des Sprachunterrichts umfasst eine frühe und konsequente Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Lokalsprache (erste Landessprache) und das Vermitteln von soliden Kenntnissen einer zweiten Landesprache sowie des Englischen und die Ermöglichung des Erlernens einer dritten Landessprache.
Als längerfristiges Ziel für den Fremdsprachenunterricht hat sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für die Einführung einer ersten Fremdsprache spätestens ab dem dritten Schuljahr und einer zweiten Fremdsprache spätestens ab dem fünften Schuljahr ausgesprochen. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und eine weitere Fremdsprache, in der Regel wird das Englisch sein. Die Umsetzung des EDK-Sprachenbeschlusses beginnt je nach kantonaler Situation spätestens 2010 oder 2012. Die Reihenfolge der Fremdsprachen wird innerhalb der EDK-Regionalkonferenzen geregelt.
Qualitätssicherung
Mehrere Kantone führen Selbstevaluationsprojekte zur Qualitätssicherung im Volksschulbereich durch: Bestimmte Evaluationsinstrumente ermöglichen es den Lehrpersonen den Lernerfolg der Klasse im Vergleich zum Lernerfolg anderer Klassen zu beurteilen.
Lehrpläne
Die meisten Kantone haben ihre Lehrpläne für die Primarstufe in den vergangenen Jahren überarbeitet. Neuere Lehrpläne zeichnen sich durch eine Erhöhung der Verbindlichkeit aus, indem präzisere Angaben über die erwarteten Leistungen der Schülerinnen und Schüler gemacht werden.
In der Westschweiz ist ein Rahmenlehrplan entwickelt worden, der auf eine Harmonisierung der Westschweizer Lehrpläne zielt. Der "Plan d'études cadre romand" (PECARO) definiert die Zielbeschreibungen in Form von Kompetenzen und legt Mindesterwartungen an die Schülerinnen und Schüler und Mindesterwartungen an die Schule fest. PECARO formuliert die Zielbeschreibungen für die Vorschulstufe und die obligatorische Schule. Es sind verschiedene Versionen dieses Rahmenlehrplans für Lehrpersonen, Personen der Lehrmittel- und Lehrplanentwicklung oder Eltern geplant.
In der Deutschschweiz ist die Diskussion lanciert worden, ob ein gemeinsamer Lehrplan für die Volksschule der deutschsprachigen Schweiz geschaffen werden soll.
Basis- und Grundstufe
Breit diskutiert werden in der Schweiz die Flexibilisierung des Übergangs von der Vorschule zur Primarschule und die Neugestaltung der Schuleintrittsphase: Die Basis- oder Grundstufe ist konzipiert für die vier- bis achtjährigen Kinder. Das Eintrittsalter und das Austrittsalter für diese erste Schulstufe sind flexibel ausgestaltet und berücksichtigen den Entwicklungsstand der Kinder. Je nach Modell werden zwei Kindergartenjahre mit den ersten beiden Primarstufenjahren zusammengefasst (Basisstufe: -2/+2) oder es erfolgt eine Zusammenlegung der ersten Kindergartenjahre mit dem ersten Primarschuljahr (Grundstufe 2/+1).
Empfehlungen
Im August 2000 erliess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) "Erste Empfehlungen zur Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder in der Schweiz". Darin wird u. a. festgehalten, dass
| in den Kantonen koordinierte Versuche mit der Basis- oder Grundstufe durchgeführt werden sollen; | |
| die Basis- oder Grundstufe längstens bis Ende des zweiten Primarschuljahres dauert; | |
| der Eintritt in die Basis- oder Grundstufe frühestens zwei Jahre vor dem heutigen Beginn der Schulpflicht erfolgt; | |
| Aspekte der Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen sowie die didaktischen Innovationen in die Schulentwicklungskonzepte der Basis bzw. Grundstufe integriert werden. |
Blockzeiten
Analog zu der Vorschulstufe ist in der Mehrheit der Kantone die versuchsweise oder definitive Einführung von Blockzeiten im Umfang von mindestens je drei Stunden an mindestens fünf Vormittagen in einzelnen Gemeinden oder umfassend im gesamten Kanton vorgesehen.
Analog zu der Vorschulstufe ist in der Mehrheit der Kantone die versuchsweise oder definitive Einführung von Blockzeiten im Umfang von mindestens je drei Stunden an mindestens fünf Vormittagen in einzelnen Gemeinden oder umfassend im gesamten Kanton vorgesehen.
| Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) | |
| www.sprachenunterricht.ch |

