Maturitätsschulen (Gymnasien): Wer kann eine Ausbildung beginnen?
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Jeder Kanton legt eigenständig die Aufnahmebedingungen fest. In mehr als der Hälfte der Kantone erfolgt der Übertritt in eine Maturitätsschule bei sehr guten Leistungen auf der Primarstufe bzw. Sekundarstufe I ohne Aufnahmeprüfung (Erfahrungsnoten, Beurteilungen von Lehrerinnen und Lehrern der Primarstufe bzw. Sekundarstufe I).
In anderen Kantonen wird zusätzlich eine schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung durchgeführt; geprüft werden die Grundlagenfächer. Das erste Semester der Maturitätsschule gilt als Probezeit.
In anderen Kantonen wird zusätzlich eine schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung durchgeführt; geprüft werden die Grundlagenfächer. Das erste Semester der Maturitätsschule gilt als Probezeit.

