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Universitäre Hochschulen: Was kommt nach dem Abschluss?
 
49,3% der Absolventinnen und Absolventen einer universitären Hochschule sind im Jahre 2003 innerhalb der ersten drei Monate nach Verlassen der universitären Hochschule erfolgreich ins Erwerbsleben gestiegen. Die Erwerbslosenquote lag ein Jahr nach Studienabschluss bei 6,1%.
 
Doktorats- / PhD-Programme, Habilitation
Ein erfolgreich absolviertes Masterstudium und die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen gewähren die Zulassung zu einem Doktoratsstudium. Weiter besteht die Möglichkeit, eine projektorientierte Forschungsausbildung gemäss einem vierjährigen Curriculum mit Abschluss PhD (Philosophiae Doctor) bzw. ein sechsjähriges kombiniertes Residency/PhD Programm zu absolvieren. Wer eine akademische Karriere anstrebt und Professorin oder Professor werden will, muss im deutschsprachigen Raum nach der Dissertation in der Regel eine Habilitation erlangen, d.h. eine weitere wissenschaftliche Arbeit - die Habilitationsschrift - verfassen.

Nachdiplomstudien und Weiterbildung
Seit 1990 führen alle universitären Hochschulen Weiterbildungsstellen, die für die Durchführung von Nachdiplomstudien und von Weiterbildungskursen zuständig sind. Die sogenannten Weiterbildungsmaster ("Master of Advanced Studies", MAS) dauern mindestens ein Jahr (Vollzeitstudium) und umfassen Leistungen im Rahmen von 60 ECTS-Punkten. Die Kosten müssen zum grössten Teil von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übernommen werden.
 
Weiterführende Informationen
 
Interner LinkWeiterbildung
Externer LinkVerein universitärer Weiterbildung Schweiz SWISSUNI