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Universitäre Hochschulen: Wer kann eine Ausbildung beginnen?
 
Der Entscheid über die Zulassung zu einem universitären Hochschulstudium fällt in die Kompetenz der einzelnen universitären Hochschule. Grundsätzliche Bedingung für die Zulassung ist der Besitz eines Maturitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises sowie die Beherrschung der Studiensprache.
Im Grundsatz ist die Wahl der Studienrichtung entsprechend den persönlichen Interessen und Kompetenzen frei. Der Numerus clausus in Form von Eignungsprüfungen wurde aufgrund des grossen Andranges von Studienwilligen an den medizinischen Fakultäten der deutschen Schweiz eingeführt. Aus Kapazitätsgründen werden in den Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin keine ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber aufgenommen.
 
Weitere Informationen
 
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