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Universitäre Hochschulen: Was ist neu?
 
Gestützt auf die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (Art. 63 und 64) enthält das "Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz [UFG])" vom 8. Oktober 1999 Regelungen in Bezug auf die Koordination und Zusammenarbeit im schweizerischen Hochschulbereich.
 
Rechtliche Grundlagen
Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) als gemeinsames Organ des Bundes und der Kantone ist zuständig für den Erlass von Richtlinien in verschiedenen, klar definierten Bereichen. Bisher hat sie Richtlinien für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich und für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses erlassen.

Hochschullandschaft
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Universitätsförderungsgesetzes soll auf Bundesebene ein neues, für alle Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen einschliesslich Pädagogische Hochschulen) geltendes Gesetz geschaffen werden. Für die Steuerung des Gesamtsystems "Hochschullandschaft" ist eine gemeinsame Hochschulkonferenz von Bund und Kantonen vorgesehen. Diese soll auf politischer Ebene das einzige Organ sein, das die schweizerische Hochschullandschaft steuert. Die neue Hochschulgesetzgebung hat folgende Ziele:
 
ListenpunktSchaffung eines einheitlichen gesamtschweizerischen Hochschul- und Forschungsraums,
ListenpunktStärkung der Steuerung des Gesamtsystems,
ListenpunktStärkung der Autonomie der Hochschulen,
ListenpunktVereinheitlichung und Vereinfachung der Finanzierungsregeln zum Zweck der Steigerung der Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen,
ListenpunktSchaffung von Mechanismen zur Verbesserung der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen.
 
Zweistufiges Studienmodell gemäss Bologna
Am 4. Dezember 2003 hat die Schweizerischer Universitätskonferenz (SUK) die Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesse erlassen. Diese für den Bund und die Universitätskantone verbindlichen Richtlinien stellen die gesamtschweizerische Koordination der umfassenden Studienreform sicher, die mit der "Erklärung von Bologna" im Jahre 1999 europaweit initiiert wurde. Bis zum Jahr 2010 sollen sämtliche Studiengänge auf das neue, zweistufige Studienmodell umgestellt sein. Die erste Studienstufe wird mit dem Bachelordiplom abgeschlossen, die zweite Studienstufe mit dem Masterdiplom.
Mit dem zweistufigen Studienmodell Bachelor/Master wird ein System mit leicht verständlicher und vergleichbarer Hochschulabschlüsse eingeführt, etabliert sich ein Punktesystem zur Anrechnung vergleichbarer Studienleistungen und es werden Massnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung eingeleitet.
 
Weitere Informationen
 
Externer LinkBologna-Reform
Externer LinkStaatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF)
Externer LinkSchweizerische Universitätskonferenz (SUK)
Externer LinkRektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS)