Fachhochschulen: Wer kann eine Ausbildung beginnen?
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Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe in den Fachbereichen Technik, Wirtschaft und Design setzt voraus:
| Berufsmaturität: Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. | |
| Eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Maturität plus eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung. | |
| Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge, deren Abschluss mit einer Berufsmaturität oder einer eidgenössisch anerkannten Maturität vergleichbar ist, können prüfungsfrei aufgenommen werden, wenn sie mindestens eine einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. | |
| Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung aufgenommen, wenn sie mindestens eine einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. | |
| Für Studierende im Fachbereich Design kann die Fachhochschule (FH) vor Eintritt ins erste Semester eine Eignungsabklärung über die gestalterischen und künstlerischen Fähigkeiten durchführen. |
Zum Studium in den Fachbereichen Gesundheit, Soziale Arbeit, bildende Kunst, Musik, Theater, angewandte Linguistik und angewandte Psychologie, die erst 2005 dem Bundesgesetz über die Fachhochschulen unterstellt wurden, können auch Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität für das jeweilige Berufsfeld zugelassen werden. In den genannten Fachbereichen werden auch Eignungsprüfungen durchgeführt. In den künstlerischen Richtungen kann vom Abschluss einer Sekundarstufe II ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
| Berufsbildung, Berufsmaturität | |
| Maturitätsschulen (Gymnasien) | |
| Lehrerinnen- und Lehrerbildung |

