Höhere Berufsbildung: Wer kann eine Ausbildung beginnen?
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Berufs- und höhere Fachprüfungen
Zu den Berufsprüfungen wird in der Regel zugelassen, wer eine Berufslehre absolviert hat und eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann. Dasselbe gilt für höhere Fachprüfungen, wobei mitunter vorher eine Berufsprüfung abgelegt werden muss.
Zu den Berufsprüfungen wird in der Regel zugelassen, wer eine Berufslehre absolviert hat und eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann. Dasselbe gilt für höhere Fachprüfungen, wobei mitunter vorher eine Berufsprüfung abgelegt werden muss.
Höhere Fachschulen
Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene dreijährige Fachmittelschule, gymnasiale Maturität) werden für die Zulassung zu Bildungsgängen an höheren Fachschulen (HF) Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt. Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern geregelt.
Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene dreijährige Fachmittelschule, gymnasiale Maturität) werden für die Zulassung zu Bildungsgängen an höheren Fachschulen (HF) Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt. Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern geregelt.

