Höhere Berufsbildung: Was ist neu?
![]() | Gestützt auf die revidierte Bundesverfassung vom 18. April 1999 (Art. 63) wurde dem Bund die gesetzliche Regelung der Berufsbildung übertragen. Mit dem neuen "Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG)" vom 13. Dezember 2002 werden sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt und damit untereinander vergleichbar. |
Neues Berufsbildungsgesetz
Die Revision des Berufsbildungsgesetzes bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung und fördert die Durchlässigkeit im Berufs-Bildungssystem. Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz hat die in anderen Bundeserlassen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen. Neu sind auch die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst Teil der eidgenössischen Berufsbildungspolitik.
Rahmenlehrplan höhere Fachschulen
Mit der "Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen" vom 11. März 2005 werden die Voraussetzungen geregelt, unter denen die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (HF) eidgenössisch anerkannt werden. Neu beruht jeder Bildungsgang auf einem gesamtschweizerisch gültigem Rahmenlehrplan, welchen die Bildungsanbieter zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt erarbeiten. Auf Antrag der eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen genehmigt das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) diese Rahmenlehrpläne, welche u.a. das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Titel, die Bildungsbereiche und ihre zeitlichen Anteile regeln.
Die Revision des Berufsbildungsgesetzes bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung und fördert die Durchlässigkeit im Berufs-Bildungssystem. Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz hat die in anderen Bundeserlassen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen. Neu sind auch die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst Teil der eidgenössischen Berufsbildungspolitik.
Rahmenlehrplan höhere Fachschulen
Mit der "Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen" vom 11. März 2005 werden die Voraussetzungen geregelt, unter denen die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (HF) eidgenössisch anerkannt werden. Neu beruht jeder Bildungsgang auf einem gesamtschweizerisch gültigem Rahmenlehrplan, welchen die Bildungsanbieter zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt erarbeiten. Auf Antrag der eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen genehmigt das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) diese Rahmenlehrpläne, welche u.a. das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Titel, die Bildungsbereiche und ihre zeitlichen Anteile regeln.

