Berufsbildung: Was kommt nach dem Abschluss?
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Die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest führt zu einem vollwertigen Beruf. Die Absolventen/Absolventinnen einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest können auch in eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis übertreten. Bereits erworbene Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Durchlässigkeit wird in den jeweiligen Verordnungen geregelt. Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufsbildung können auch Angebote der berufsorientierten Weiterbildung besuchen.
Höhere Berufsbildung
Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis bereitet auf die Ausübung eines Berufes vor. Inhaber und Inhaberinnen eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses können berufsbezogene Weiterbildungsangebote oder Weiterbildungsmöglichkeiten in der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sowie Höhere Fachschulen HF) besuchen.
Fachhochschule
Mit der Berufsmaturität ist einerseits die Ausübung eines Berufes möglich, andererseits ist ein Zugang zu einem Fachhochschulstudium möglich. Der Zugang zu einer Fachhochschule (FH) erfolgt prüfungsfrei, wenn die Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf absolviert worden ist. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. Inhaber und Inhaberinnen einer Berufsmaturität können mit einer Ergänzungsprüfung auch an einer universitären Hochschule studieren. Die Ergänzungsprüfungen umfassen die Bereiche: erste Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Wobei der Entscheid über die Zulassung in die Kompetenz der einzelnen universitären Hochschulen fällt.
Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis bereitet auf die Ausübung eines Berufes vor. Inhaber und Inhaberinnen eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses können berufsbezogene Weiterbildungsangebote oder Weiterbildungsmöglichkeiten in der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sowie Höhere Fachschulen HF) besuchen.
Fachhochschule
Mit der Berufsmaturität ist einerseits die Ausübung eines Berufes möglich, andererseits ist ein Zugang zu einem Fachhochschulstudium möglich. Der Zugang zu einer Fachhochschule (FH) erfolgt prüfungsfrei, wenn die Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf absolviert worden ist. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. Inhaber und Inhaberinnen einer Berufsmaturität können mit einer Ergänzungsprüfung auch an einer universitären Hochschule studieren. Die Ergänzungsprüfungen umfassen die Bereiche: erste Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Wobei der Entscheid über die Zulassung in die Kompetenz der einzelnen universitären Hochschulen fällt.

