Berufsbildung: Welche Anforderungen werden gestellt?
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Die erbrachten Leistungen der Lernenden in den einzelnen Fächern der Berufsfachschule werden semesterweise in einem Zeugnis beurteilt (1=schlechteste Note; 6=beste Note). Bei ungenügenden schulischen Leistungen oder ungenügendem Verhalten der Lernenden nimmt die Berufsfachschule mit dem Lehrbetrieb Kontakt auf. Die Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe stellen semesterweise einen Ausbildungsbericht aus.
Lernende mit schulischen Schwierigkeiten können zusätzlich zum Unterricht Stützkurse besuchen. Insbesondere in der beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest kann zusätzlich eine individuelle Begleitung durch eine fachkundige Person erfolgen.
Lernende mit schulischen Schwierigkeiten können zusätzlich zum Unterricht Stützkurse besuchen. Insbesondere in der beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest kann zusätzlich eine individuelle Begleitung durch eine fachkundige Person erfolgen.
Berufsmatura
Lernende, welche die Berufsmaturität absolvieren, erhalten am Ende jedes Semesters ein Zeugnis mit der Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern (1=schlechteste Note; 6=beste Note). Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4,0 beträgt und höchstens zwei Noten ungenügend sind. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt die Promotion ins nächste Semester provisorisch. Dies ist nur ein Mal während der gesamten Ausbildung möglich.
In den richtungsspezifischen Rahmenlehrplänen ist die Durchführung einer interdisziplinären Projektarbeit für die Berufsmaturitätsbildung vorgeschrieben. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert, dabei müssen mindestens zwei Fächer daran beteiligt sein. Sie hat einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt und integriert eine allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Perspektive. Die beteiligten Lehrpersonen beurteilen die Projektarbeit mit einer Note. Die Note bildet entweder Teil der Berufsmaturitätsprüfung oder fliesst im Rahmen der Erfahrungsnote in den Berufsmaturitätsabschluss ein.
Abschluss
Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren, in der Regel einer Abschlussprüfung, ab. Die in der Praxis erworbenen Kompetenzen werden stark gewichtet. Bei Lernenden mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag Prüfungserleichterungen gewährt werden. Es wird ein eidgenössisches Berufsattest erlangt.
Die drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung schliesst ebenfalls mit einem Qualifikationsverfahren, in der Regel einer Abschlussprüfung, ab und führt zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Geprüft werden die in der Praxis erworbenen beruflichen Qualifikationen, die berufskundliche schulische Bildung und die Allgemeinbildung. In einigen Berufsausbildungen ist eine individuelle praktische Arbeit Teil der Lehrabschlussprüfung.
Zeugnisse
Wer den Berufsmaturitätsabschluss besteht und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt, erhält ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis.
Lernende, welche die Berufsmaturität absolvieren, erhalten am Ende jedes Semesters ein Zeugnis mit der Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern (1=schlechteste Note; 6=beste Note). Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4,0 beträgt und höchstens zwei Noten ungenügend sind. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt die Promotion ins nächste Semester provisorisch. Dies ist nur ein Mal während der gesamten Ausbildung möglich.
In den richtungsspezifischen Rahmenlehrplänen ist die Durchführung einer interdisziplinären Projektarbeit für die Berufsmaturitätsbildung vorgeschrieben. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert, dabei müssen mindestens zwei Fächer daran beteiligt sein. Sie hat einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt und integriert eine allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Perspektive. Die beteiligten Lehrpersonen beurteilen die Projektarbeit mit einer Note. Die Note bildet entweder Teil der Berufsmaturitätsprüfung oder fliesst im Rahmen der Erfahrungsnote in den Berufsmaturitätsabschluss ein.
Abschluss
Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren, in der Regel einer Abschlussprüfung, ab. Die in der Praxis erworbenen Kompetenzen werden stark gewichtet. Bei Lernenden mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag Prüfungserleichterungen gewährt werden. Es wird ein eidgenössisches Berufsattest erlangt.
Die drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung schliesst ebenfalls mit einem Qualifikationsverfahren, in der Regel einer Abschlussprüfung, ab und führt zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Geprüft werden die in der Praxis erworbenen beruflichen Qualifikationen, die berufskundliche schulische Bildung und die Allgemeinbildung. In einigen Berufsausbildungen ist eine individuelle praktische Arbeit Teil der Lehrabschlussprüfung.
Zeugnisse
Wer den Berufsmaturitätsabschluss besteht und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt, erhält ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis.

