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Berufsbildung: Was ist neu?
 
Die revidierte Bundesverfassung (in Kraft seit 1.1.2000) überträgt dem Bund die gesetzliche Regelung der Berufsbildung. Durch das In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetzes am 1. Januar 2004 und der Berufsbildungsverordnung sind in der Berufsbildung zahlreiche Reformen im Gange. Neu fallen alle Berufe ausserhalb der Hochschule unter die Zuständigkeit des Bundes und sind somit einem einheitlichen System unterstellt. Für die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst ist nun der Bund zuständig.
 
Neues Berufsbildungsgesetz
Das neue Berufsbildungsgesetz bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung und eine Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem. Die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes ist eine Herausforderung, an der sich Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam beteiligen. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuerungen zur Gestaltung der beruflichen Grundbildung. Während einer fünfjährigen Übergangsfrist werden alle Berufe an die neuen Bestimmungen angepasst. Für eine koordinierte Revision der rund 300 Berufe haben Bund und Kantone den "Masterplan Berufsbildung" geschaffen.
Weitere Reformbereiche betreffen u. a. die Ersetzung der bisherigen Anlehre für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler durch die zweijährig berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest, die Einführung von neuen Lehrplänen (Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche und Rahmenlehrplan Allgemeinbildung) oder die Aus- und Weiterbildung der Berufsfachschullehrkräfte und der Berufbildungsverantwortlichen auf Hochschulstufe. Das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP) wird als Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weitergeführt. Das EHB wird das Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung sein. Kernaufgaben sind die Ausbildung der Lehrpersonen und Berufsbildungsverantwortlichen sowie die Entwicklung der Berufsbildungsforschung.

Übergang Sekundarstufe I - Sekundarstufe II
Der Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II gestaltet sich heute für viele Jugendliche nicht problemlos. Es sind Projekte, Forschungs- und Koordinationsarbeiten in Gange, um diesen Übergang zu optimieren, damit alle Jugendlichen eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II machen können.

Mobilität
Im Bereich der Berufsbildung ist die Europäische Union daran, Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität zu garantieren (Kopenhagen Prozess). Analog zum European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich der Hochschulen, wird für die berufliche Bildung ein eigenes Modell anvisiert (European Credits for Vocational Education and Training ECVET). Die Schweiz beteiligt sich auf Expertenebene aktiv an diesem Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union.
 
Weiterführende Ausbildungen
 
Interner LinkHöhere Berufsbildung
Interner LinkFachhochschulen
 
Weiterführende Informationen
 
Externer LinkVerordnung über die berufliche Grundbildung
Externer LinkIntegration der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe in Bundeskompetenz
Externer LinkLehrstellenbarometer
Externer LinkMobilität - der Kopenhagen Prozess