Tertiärstufe
Höhere Berufsbildung:
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Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Rahmen der höheren Berufsbildung und im Rahmen der Hochschulen:
| eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und eidgenössische höhere Fachprüfungen (HFP) | |
| höhere Fachschulen (HF). |
Hochschulen:
| universitäre Hochschulen (kantonale universitäre Hochschulen sowie Eidgenössische Technische Hochschulen [ETH]) | |
| Fachhochschulen (FH), einschliesslich Kunst- und Musikhochschulen sowie Pädagogische Hochschulen (PH). |
Im Tertiärbereich sind sowohl die Kantone wie der Bund rechtsetzend tätig und treten als Träger von Ausbildungseinrichtungen auf. Gemäss Bundesverfassung (BV) besitzt der Bund die Regelungskompetenz über die höhere Berufsbildung, die Kantone gestalten den Vollzug der Berufsbildung und sind neben privaten Anbietern Träger von Ausbildungseinrichtungen der höheren Berufsbildung. Im Bereich der Hochschulen sind Kantone und Bund teils rechtsetzend, teils als Hochschulträger tätig: Der Bund führt den ETH-Bereich und betreibt die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und besitzt die Kompetenz zu deren Regelung. Im Bereich der Fachhochschulen (FH) hat der Bund das Gesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG) erlassen. Träger der Fachhochschulen sind in der Regel die Kantone oder Gruppen von Kantonen. Die kantonalen Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen (PH) liegen in der Regelungskompetenz der Kantone, welche auch deren Träger sind.
Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung dient im nichthochschulischen Tertiärbereich der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeiten erforderlich sind. Sie ist eine Schweizer Spezialität, die in dieser Form in anderen Ländern wenig vorkommt. Sie dient der Kaderausbildung und der Spezialisierung von Personen, die eine drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung absolviert oder eine gleichwertige Qualifikation erlangt haben.
Die rund 370 anerkannten eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen richten sich an Personen mit Berufserfahrungen, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten.
Die höheren Fachschulen (HF) bieten eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an für die Bereiche Technik; Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft; Wirtschaft; Land- und Waldwirtschaft; Gesundheit; Soziales und Erwachsenenbildung; Künste und Gestaltung.
Hochschulen
Die kantonalen Universitäten bieten ein breites Angebot von Studienrichtungen an in den Bereichen Theologie und Religionswissenschaften; Rechtswissenschaften und Kriminologie; Wirtschaftswissenschaften und Politologie; Medizin, Pharmazie und Gesundheit; Sozialwissenschaften und Soziale Arbeit; Sprach- und Literaturwissenschaften, Kommunikation und Information; Geschichte und Archäologie; Geistes- und Kunstwissenschaften; Naturwissenschaften und Mathematik; Informatik und Telekommunikation; Sport- und Bewegungswissenschaften.
Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) bieten u.a. Studiengänge an in Mathematik und Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Architektur sowie Informatik und Telekommunikation.
FH
Die Fachhochschulen (FH) ermöglichen praxisbezogene Studiengänge in den Bereichen Technik und Informationstechnologie; Architektur, Bau und Planungswesen; Chemie und Life Sciences; Land- und Forstwirtschaft; Wirtschaft und Dienstleistungen; Gesundheit, soziale Arbeit; Design; Kunst, Musik, Theater sowie angewandte Psychologie und angewandte Linguistik.
PH
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) sind für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zuständig. Die Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen übernehmen Hochschulen oder andere Einrichtungen im Tertiärbereich.
Hochschulreform
Bis 2012 soll der Hochschulraum (universitäre Hochschulen [UH], Fachhochschulen [FH], Pädagogische Hochschulen [PH]) einer Reform unterzogen werden: Kantone und Bund arbeiten gemeinsam daran, um einen qualitativ hochstehenden, koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulraum aufzubauen. Grundlage ist der neue Hochschulartikel der Bundesverfassung (BV, Art. 63a). Danach sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Als einheitliche rechtliche Grundlage entsteht das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), welches die finanzielle Förderung der Hochschulen durch den Bund und die Koordination im Schweizer Hochschulbereich regelt. Das Gesetz wird die Strukturen der hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen vereinfachen (geplantes Inkrafttreten: 2012). Parallel dazu werden die Kantone eine neue interkantonale Rechtsgrundlage zur Regelung der Zusammenarbeit mit dem Bund bei der Koordination im Hochschulbereich schaffen. Zudem werden der Bund und die Kantone, gestützt auf ihre eigene Rechtsgrundlage, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich schliessen.
Bundesgesetz
Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) hat folgende Zielsetzungen:
Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung dient im nichthochschulischen Tertiärbereich der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeiten erforderlich sind. Sie ist eine Schweizer Spezialität, die in dieser Form in anderen Ländern wenig vorkommt. Sie dient der Kaderausbildung und der Spezialisierung von Personen, die eine drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung absolviert oder eine gleichwertige Qualifikation erlangt haben.
Die rund 370 anerkannten eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen richten sich an Personen mit Berufserfahrungen, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten.
Die höheren Fachschulen (HF) bieten eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an für die Bereiche Technik; Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft; Wirtschaft; Land- und Waldwirtschaft; Gesundheit; Soziales und Erwachsenenbildung; Künste und Gestaltung.
Hochschulen
Die kantonalen Universitäten bieten ein breites Angebot von Studienrichtungen an in den Bereichen Theologie und Religionswissenschaften; Rechtswissenschaften und Kriminologie; Wirtschaftswissenschaften und Politologie; Medizin, Pharmazie und Gesundheit; Sozialwissenschaften und Soziale Arbeit; Sprach- und Literaturwissenschaften, Kommunikation und Information; Geschichte und Archäologie; Geistes- und Kunstwissenschaften; Naturwissenschaften und Mathematik; Informatik und Telekommunikation; Sport- und Bewegungswissenschaften.
Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) bieten u.a. Studiengänge an in Mathematik und Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Architektur sowie Informatik und Telekommunikation.
FH
Die Fachhochschulen (FH) ermöglichen praxisbezogene Studiengänge in den Bereichen Technik und Informationstechnologie; Architektur, Bau und Planungswesen; Chemie und Life Sciences; Land- und Forstwirtschaft; Wirtschaft und Dienstleistungen; Gesundheit, soziale Arbeit; Design; Kunst, Musik, Theater sowie angewandte Psychologie und angewandte Linguistik.
PH
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) sind für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zuständig. Die Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen übernehmen Hochschulen oder andere Einrichtungen im Tertiärbereich.
Hochschulreform
Bis 2012 soll der Hochschulraum (universitäre Hochschulen [UH], Fachhochschulen [FH], Pädagogische Hochschulen [PH]) einer Reform unterzogen werden: Kantone und Bund arbeiten gemeinsam daran, um einen qualitativ hochstehenden, koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulraum aufzubauen. Grundlage ist der neue Hochschulartikel der Bundesverfassung (BV, Art. 63a). Danach sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Als einheitliche rechtliche Grundlage entsteht das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), welches die finanzielle Förderung der Hochschulen durch den Bund und die Koordination im Schweizer Hochschulbereich regelt. Das Gesetz wird die Strukturen der hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen vereinfachen (geplantes Inkrafttreten: 2012). Parallel dazu werden die Kantone eine neue interkantonale Rechtsgrundlage zur Regelung der Zusammenarbeit mit dem Bund bei der Koordination im Hochschulbereich schaffen. Zudem werden der Bund und die Kantone, gestützt auf ihre eigene Rechtsgrundlage, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich schliessen.
Bundesgesetz
Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) hat folgende Zielsetzungen:
| Schaffung eines einheitlichen gesamtschweizerischen Hochschul- und Forschungsraums mit dem Ziel, die Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen zu steigern | |
| Vereinfachung der Steuerung des Gesamtsystems | |
| Vereinheitlichung und Vereinfachung der Finanzierungsregeln | |
| Schaffung von Mechanismen zur Verbesserung der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in den besonders kostenintensiven Bereichen. |
Durchlässigkeit
Für eine bessere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Hochschultypen haben die drei Rektorenkonferenzen - Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) - 2007 in einer Durchlässigkeitsvereinbarung Regelungen getroffen, unter welchen Bedingungen der direkte Übertritt von einem Bachelor- des einen zu einem Masterstudium eines anderen Hochschultyps möglich ist.
Für die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung zu Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen (FH) hat die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) Empfehlungen herausgegeben. Analog zum Bologna-Prozess bei den Hochschulen verfolgt die Schweiz im Bereich der Berufsbildung den auf europäischer Ebene laufenden Kopenhagen-Prozess, bei dem die Schweiz zurzeit einen Beobachterstatus besitzt. Die Durchlässigkeit in der Berufsbildung wird auch durch die mögliche Anrechnung von Kompetenzen, die ausserhalb eines üblichen Bildungsganges erworben worden sind, gefördert.
Für eine bessere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Hochschultypen haben die drei Rektorenkonferenzen - Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) - 2007 in einer Durchlässigkeitsvereinbarung Regelungen getroffen, unter welchen Bedingungen der direkte Übertritt von einem Bachelor- des einen zu einem Masterstudium eines anderen Hochschultyps möglich ist.
Für die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung zu Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen (FH) hat die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) Empfehlungen herausgegeben. Analog zum Bologna-Prozess bei den Hochschulen verfolgt die Schweiz im Bereich der Berufsbildung den auf europäischer Ebene laufenden Kopenhagen-Prozess, bei dem die Schweiz zurzeit einen Beobachterstatus besitzt. Die Durchlässigkeit in der Berufsbildung wird auch durch die mögliche Anrechnung von Kompetenzen, die ausserhalb eines üblichen Bildungsganges erworben worden sind, gefördert.
| Höhere Berufsbildung | |
| Fachhochschulen | |
| Universitäre Hochschulen | |
| Pädagogische Hochschulen |
| Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) | |
| BBT: Berufliche Grundbildung | |
| Konferenz der Höheren Fachschulen (Konferenz HF) | |
| BBT: Validierung von Bildungsleistungen |
| Lexikon der Berufsbildung | |
| dokumentation BERUFSBILDUNG | |
| Bundesamt für Statistik (BFS): Bildung und Wissenschaft |
| Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) | |
| EDK: Fachhochschulrat | |
| Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK) | |
| Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) |
| Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) | |
| Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) | |
| Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) | |
| Universität Basel |

