Jugendschutz im Internet
![]() | Eine Reihe von Kantonen sind dabei, Empfehlungen und Anweisungen zu entwicklen, um die Publikation von Daten auf den Websites von Schulen zu regeln. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, gibt es bereits solche Regeln für den Schulbereich. |
Eine Schul-Homepage muss in jedem Fall die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrkörper wahren. Die wichtigsten Empfehlungen und Verordnungen in diesem Bereich sind die Folgenden:
| Keine Information, die zur Identifizierung einer Schülerin oder eines Schülers führt, darf publiziert werden. So darf man beispielsweise kein Photo eines Schülers neben seinen Namen setzen. Ein generelles Klassenphoto darf ins Netz gestellt werden - ohne Legende - allerdings mit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters des Lernenden. Je nach Kanton ist diese Vereinbarung fakultatif oder obligatorisch. | |
| Die Publikation von prämierten Schüler- oder Klassenarbeiten ist generell erlaubt. Einige Kantone stellen eine Bedingung: das öffentliche Interesse an der Information muss Vorrang haben vor der Privatspäre der Schülerin oder des Schülers. | |
| Für den Lehrkörper sind die Regeln etwas weniger strikt. Generell dürfen Name, E-Mail und Funktion publiziert werden. Zusatzinformationen wie Photo, Telphonnummer etc. sind nur mit dem Einverständnis des oder der Betroffenen möglich. |
| Vorbeugende Massnahmen der Action Innocence 1999 gegründet, gehört Action Innocence zur internationalen Bewegung "Unschuld in Gefahr", der UNESCO-Tochter. Ihr Ziel ist der Kampf gegen Pädophilie und Kinderpornographie, besonders im Internet. Sie organisiert Informations- und Vorbeugungsveranstaltungen in den Schulen. Auf ihrer Site findet man 10 nützliche Ratschläge, um sicher im Internet zu surfen. |
| Sicherheitstipps für Kids im Internet Der deutsche Kinderserver "Blinde Kuh" hat sich der Initiative des amerikanischen FBI angenommen und den Artikel mit Sicherheitsvorschriften für Jugendliche im Internet übersetzt und kommentiert. |

