Schweizerisches Bildungswesen: Was ist neu?
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Auf verschiedenen Ebenen des Bildungswesens sind zurzeit Reformen im Gange. Wesentliche politische Ziele im Bildungsbereich sind, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu gewährleisten, die Qualität und die Durchlässigkeit des Bildungssystems sicherzustellen und die Mobilität im Bildungsbereich zu erleichtern. Es laufen zahlreiche Entwicklungen, die das schweizerische Bildungssystem namentlich bezüglich Kooperation und Harmonisierung in den nächsten Jahren massgebend beeinflussen werden.
Entwicklungen
Dazu zählen u.a. folgende Entwicklungen (weitere Neuerungen vgl. Darstellungen zu den verschiedenen Bildungsstufen und -bereichen):
Dazu zählen u.a. folgende Entwicklungen (weitere Neuerungen vgl. Darstellungen zu den verschiedenen Bildungsstufen und -bereichen):
| Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung (BV) Durch die Revision der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung (BV) sind die Kantone zur Koordination und zur Regelung bestimmter Eckwerte verpflichtet. Im Falle gescheiterter Koordinationsbemühungen erhält der Bund in definierten Bereichen eine subsidiäre Entscheidungskompetenz. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) soll solche Eckwerte (Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergängen sowie Anerkennung von Abschlüssen) für die obligatorische Schule regeln. Das HarmoS-Konkordat ist am 1. August 2009 in Kraft getreten. Es gilt für diejenigen Kantone, die dem Konkordat beigetreten sind. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine sechsjährige Übergangsfrist. Die Beitrittskantone setzen die Inhalte des HarmoS-Konkordats spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 um. Das HarmoS-Konkordat wird für die beigetretenen Kantone zu einer Harmonisierung der Ziele und Strukturen in der obligatorischen Schule sowie zu weiteren Koordinationsbestrebungen führen. Gemäss neuem Hochschulartikel in der Bundesverfassung (BV, Art. 63a) sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Als einheitliche rechtliche Grundlage für die Neuordnung der schweizerischen Hochschullandschaft entsteht das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). | |
| Neugestaltung Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Durch die NFA sind die besondere Schulung und die sonderpädagogischen Massnahmen 2008 in die Verantwortung der Kantone übergegangen. Der Bund hat sich aus der Mitfinanzierung über die Invalidenversicherung (IV) und der damit verbundenen Mitregelung zurückgezogen. Während einer dreijährigen Übergangsfrist muss das bisher von der Invalidenversicherung (IV) festgelegte Angebot gewährleistet werden. Spätestens ab 2011 werden die kantonalen Sonderschulkonzepte, welche die Kantone ausarbeiten, zur Geltung kommen. Für die kantonale Zusammenarbeit ist die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) geschaffen worden. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn 10 Kantone beigetreten sind, frühestens aber auf den 1. Januar 2011. Ausbildungsbeihilfen sind grundsätzlich Sache der Kantone, der Bund beteiligt sich mit Subventionen. Das Anrecht auf Ausbildungsbeihilfen (Stipendien, Darlehen) und deren Bemessung erfolgt auf Basis der kantonalen Stipendiengesetzgebungen. Infolge der NFA übernehmen die Kantone seit 2008 die volle Verantwortung und Finanzierung für Ausbildungsbeihilfen bis und mit Sekundarstufe II - der Bund unterstützt nur noch Ausbildungsbeiträge auf der Tertiärstufe. Mit dem Ziel, zu einer Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen beizutragen, hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einen Entwurf für eine Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) erarbeitet (entsprechende Folgearbeiten sind aufgenommen worden). | |
| Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) Mit der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes (in Kraft seit 1.1.2004) erfolgen nun die Umsetzungsarbeiten in den Kantonen. | |
| Bildungsmonitoring Bund und Kantone haben ein nationales Bildungsmonitoring aufgebaut, um Grundlagen für die Steuerung des schweizerischen Bildungssystems bereit zu stellen. |

