Non-commercial
Was heisst non-commercial?
Das Lizenzelement "non commercial" ist eine Bedingung, die einhalten muss, wer eine Werkvorlage weiterverwenden will. Wird die Bedingung nicht eingehalten, ist die Nutzung verboten (sofern sie nicht durch das Gesetz ohnehin erlaubt ist).
Die Absicht dieses Lizenzelements ist klar. Nur der Urheber soll mit seiner geistigen Leistung Geld verdienen. Klarerweise verboten wäre unter diesem Lizenzelement also, wenn der darunter zur Verfügung gestellte Aufsatz abgedruckt und der Druck anschliessend verkauft würde. Die Lizenz soll aber für möglichst viele Bereiche zu mehr Rechtssicherheit führen. Deswegen muss beantwortet werden können, was unter diesem Begriff zu verstehen ist.
Unsicherheiten
Im englischen Urtext heisst es: "You may not exercise any of the rights granted to You ... in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation." D.h., es soll ausgeschlossen werden, dass ein anderer als der Urheber eine "geldwerte Entschädigung" erhält, sei es nun im geschäftlichen oder im privaten Bereich.
Bei strenger Lesart ("geldwerte Entschädigung") wäre jede Nutzung verboten, auch wenn ein allfälliges Entgelt nur die Unkosten deckt. Diese Lesart wird durch den Lizenztext selber abgeschwächt, weil solche Nutzungen nur dann verboten sind, wenn die geldwerte Entschädigung die "primäre" Absicht des Veranstalters ist.
Diese Abschwächung führt nun zu folgenden Unsicherheiten:
Das Lizenzelement "non commercial" ist eine Bedingung, die einhalten muss, wer eine Werkvorlage weiterverwenden will. Wird die Bedingung nicht eingehalten, ist die Nutzung verboten (sofern sie nicht durch das Gesetz ohnehin erlaubt ist).
Die Absicht dieses Lizenzelements ist klar. Nur der Urheber soll mit seiner geistigen Leistung Geld verdienen. Klarerweise verboten wäre unter diesem Lizenzelement also, wenn der darunter zur Verfügung gestellte Aufsatz abgedruckt und der Druck anschliessend verkauft würde. Die Lizenz soll aber für möglichst viele Bereiche zu mehr Rechtssicherheit führen. Deswegen muss beantwortet werden können, was unter diesem Begriff zu verstehen ist.
Unsicherheiten
Im englischen Urtext heisst es: "You may not exercise any of the rights granted to You ... in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation." D.h., es soll ausgeschlossen werden, dass ein anderer als der Urheber eine "geldwerte Entschädigung" erhält, sei es nun im geschäftlichen oder im privaten Bereich.
Bei strenger Lesart ("geldwerte Entschädigung") wäre jede Nutzung verboten, auch wenn ein allfälliges Entgelt nur die Unkosten deckt. Diese Lesart wird durch den Lizenztext selber abgeschwächt, weil solche Nutzungen nur dann verboten sind, wenn die geldwerte Entschädigung die "primäre" Absicht des Veranstalters ist.
Diese Abschwächung führt nun zu folgenden Unsicherheiten:
| Soll z.B. auch die Aufführung von CC-lizenzierter Musik an einem Anlass verboten sein, für den Eintrittspreise verlangt werden? | |
| Ändert es etwas, wenn die Eintrittspreise nur die Unkosten decken (Kosten für die Raummiete, Entgelt für den DJ, allenfalls zur Verfügung gestellte Verpflegung)? | |
| Wie steht es mit einer öffentlichen Sendeanstalt (die grundsätzlich nach geschäftlichen Kriterien tätig ist)? | |
| Darf sie solcherart lizenzierte Werke nutzen, obwohl sie für die Sendung Gebühren einzieht? | |
| Ändert es etwas, wenn sie nachweist, dass das Sendegefäss, unter welchem das Musikstück aufgeführt wurde, in sich mehr Kosten verursacht hat, als Einnahmen dafür zugeordnet werden können? | |
| Oder ist das gesamte Jahresbudget der Sendeanstalt zu betrachten? |
Insgesamt ist dieses Lizenzelement schwer fassbar. Man könnte deshalb zum Schluss kommen, dieses Element sei nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Nutzer solle die Finger von solchermassen lizenzierten Inhalten lassen, weil zu schwer erkennbar sei, ob die Nutzung nun erlaubt ist oder nicht. Der Lizenzgeber ebenfalls, weil unklare Lizenzbedingungen eher einen Hemmschuh darstellen für die freie Weiterverwendung seines Werks. Dies muss nicht zwingend so sein. Dieses Lizenzelement kann durchaus Sinn machen. Entscheidend ist einzig, dass es sich harmonisch in die Strategie der Werkvermarktung eingliedert. Insgesamt empfiehlt sich deshalb in diesem Zusammenhang, den Einsatz dieses Lizenzelements sorgfältig zu prüfen und dafür je nachdem fachkundigen Rat einzuholen.
