Weitere Open Content Licenses (Übersicht)
| Creative Commons License siehe Kapitel "Creative Commons-Lizenzen" | |
| GNU Free Documentation License Die GNU FDL wurde ursprünglich geschrieben, damit Handbücher zu freier Software auf dieselbe Weise verbreitet und vervielfältigt werden können wie die Software. | |
| Open Publication License Die Open Publication License erlaubt die veränderte und unveränderte Werknutzung. Die Lizenz enthält besondere Bestimmungen für die veränderte Werknutzung. | |
| Open Content License Die Open Content License, die Schwesterlizenz zur Open Publication License, formuliert leicht abweichende Bedingungen für die veränderte und unveränderte Werknutzung. |
| Design Science License Die DSL erlaubt die Verbreitung von veränderten und unveränderten Werkexemplaren. Die Lizenz kennt kaum Bedingungen und erlaubt eine sehr freie Nutzung. | |
| Ethymonics Free Music License Diese Lizenz erlaubt die unveränderte und veränderte Werknutzung, neben der Verbreitung insbesondere auch die öffentliche Sendung und das öffentliche Aufführen von Musik. | |
| Free Art License Diese Lizenz erlaubt die veränderte und unveränderte Verbreitung des Werks. Sie enthält eine programmatische Einleitung mit Gedanken über den Wert von Open Content Licenses sowie das Ziel der Free Art License ("the goal of the Free Art License is to encourage such access"). |
| OpenMusic Licenses OpenMusic Licenses kommen in einer grünen, einer gelben, einer roten Variante sowie einer regenbogenfarbenen Variante vor. Alle Lizenzen sehen eine sog. "media locking option" vor, welche dem Lizenzgeber ermöglicht, die Weiterverbreitung nur gebunden an ein bestimmtes Transportmedium zu erlauben. Die grüne und die gelbe Lizenz erlauben die unveränderte sowie veränderte Verbreitung von Werken der Musik, die gelbe verbietet jedoch die kommerzielle Nutzung. Die rote Lizenz verbietet sowohl die kommerzielle Nutzung als auch die Bearbeitung des lizenzierten Werks. Die regenbogenfarbene ist eine Art Rahmenvertrag, bei welchem der Rechtsinhaber für jedes Lizenzelement durch ausdrückliche Nennung definieren muss, ob es Anwendung findet oder nicht. Rechtsunklarheit entsteht, wenn ein Lizenzelement vergessen geht, obwohl es im Rahmenlizenzvertrag genannt ist. | |
| Open Source Music License Die OSML ist stark der GPL nachempfunden, sowohl im Aufbau als auch dem Wortlaut nach. Sie erlaubt die Verbreitung von veränderten und unveränderten Werkexemplaren. Sampling, als besondere Form der Bearbeitung, wird besonders geregelt. Sampling benötigt die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Urhebers, sofern es nicht als Bearbeitung ("work based on the Original Music") gilt. Die Lizenz enthält eine Bestimmung zum "Source Code" von Musikwerken (aiff- oder wav-files). Ist das Musikwerk nur als Notenschrift verfügbar, so gilt diese als Source Code. |
